Amberg
02.05.2021 - 12:23 Uhr

In Amberg weiter Distanzunterricht und geschlossene Kindertagesstätten

Bei der Auswirkung des Inzidenzwerts auf den Schulbetrieb gilt jetzt nicht mehr die „Freitagsregelung“. Maßgeblich ist nun laut Stadt die Inzidenzwertunterschreitung an fünf aufeinanderfolgenden Tagen.

Wird der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, können die Schulen ab dem übernächsten Tag vom Distanz- in den Präsenz- oder Wechselunterricht übergehen. Archivbild: Petra Hartl
Wird der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, können die Schulen ab dem übernächsten Tag vom Distanz- in den Präsenz- oder Wechselunterricht übergehen.

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass bei der Bekanntgabe der Auswirkungen des Sieben-Tage-Inzidenzwerts auf den Schulbetrieb eine entscheidende Änderung eingetreten ist. Wurde bislang in Bayern die sogenannte "Freitagsregelung" praktiziert, wonach jeweils am Freitag die Bekanntgabe erfolgte, inwieweit in der darauffolgenden Woche Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht gestattet ist, gilt aufgrund der geänderten Rechtsvorschriften nun ein anderes Prozedere.

Wird von nun an der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, so wird bereits ab diesem Zeitpunkt eine Änderung wirksam, heißt es in einer Presseinformation aus dem Rathaus. Demnach könnten in diesem Fall die Schulen ab dem übernächsten Tag vom Distanz- in den Präsenz- oder Wechselunterricht übergehen. Dazu erfolge im Amtsblatt eine Bekanntmachung der für die Stadt zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Inzidenzeinstufung und des Tages, an dem die entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Außerdem werde die Öffentlichkeit über die städtische Homepage sowie über die Medien informiert.

Noch hat sich diesbezüglich aber keine Änderung ergeben, teilt die städtische Pressestelle mit. Denn in der aktuellen, am Freitag, 30. April, erfolgten Bekanntmachung werde darauf hingewiesen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut an diesem Tag einen Wert von 142,2 aufwies und damit die bisherigen Regelungen weiterhin gültig bleiben. Demnach finde ab Montag, 3. Mai, in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, andernfalls Wechselunterricht.

In allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen ist nur Distanzunterricht erlaubt, heißt es in der Presseinfo. Auch die Einrichtungen für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bleiben demnach geschlossen. Dasselbe gelte für Angebote zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Erwachsenenbildung und Vergleichbares sowie für sonstige außerschulische Bildungsangebote, sofern sie in Präsenzform ausgeführt werden sollten.

Ausgenommen sind laut Stadt lediglich Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform seien vollständig untersagt. Fahrschulen dürften hingegen weiterhin unter Beachtung der geltenden Vorgaben offenbleiben.

Amberg02.05.2021
 
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