Die Stadt Amberg verschickte am Donnerstagabend eine Pressemitteilung, in der sie sich auf Informationen des Gesundheitsamtes Amberg-Sulzbach berief. Danach wird bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz der Coronainfektionen am Freitag der Frühwarnwert von 35 erreicht. „Dazu geführt hat aktuell ein Infektionsgeschehen unter mehreren Familien, die sich in privatem Umfeld getroffen hatten. Gemeinschaftseinrichtungen sind bisher nicht betroffen“, erläuterte Susanne Schwab, die Pressesprecherin der Stadt, dazu.
Die Neuinfektionen am 8. Oktober hieven die Stadt Amberg auf eine Gesamtzahl von 147 Fällen. Das sind sieben infizierte Personen mehr als noch am Tag zuvor. Dadurch durchbrach die 7-Tage-Inzidenz, die mit den gemeldeten Zahlen vom Mittwoch noch leicht auf 28,4 zurückgegangen war, die kritische Marke von 35.
Wird dieser Frühwarnindikator erreicht, gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzverordnung für die weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch in den Klassenzimmern. Deren Umsetzung ist aber Aufgabe von Gesundheitsamt bzw. Schulbehörde.
Nur geringer Spielraum
Die Stadt Amberg muss mit Erreichen des Warnwerts per Allgemeinverfügung regeln, welche Corona-Beschränkungen in ihrem Zuständigkeitsbereich gelten sollen. Sie hat dabei etwas Spielraum, wie Susanne Schwab am Montag der AZ erklärte. Wenn sich das Infektionsgeschehen etwa nur auf eine Familie oder einen Hotspot konzentriere und kontrollierbar sei, müsse nicht sofort die Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt werden. Das war jetzt offenbar nicht mehr der Fall. „Da laut Gesundheitsamt in Amberg seit Tagen ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, es sich also nicht um ein einzelnes, klar abgrenzbares Ereignis handelt, hat die Stadt Amberg beschlossen, eine Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen, die unter anderem die zulässige Anzahl der Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf bis zu 50 Personen beschränkt“, heißt es im Pressetext.
Ferner sei damit die „dringliche Empfehlung“ verbunden, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. „Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß Paragraf 73 Abs. 1 a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.“ Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft, also offiziell am Freitag, 9. Oktober.
Corona-Ausbreitung verzögern
Zur Zielrichtung der Verordnung erklärt Susanne Schwab, man wolle damit „vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-COV-2-Virus und Erkrankungen an Covid-19 wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten ergreifen“. Dazu seien weitreichende effektive Maßnahmen notwendig, „um im Interesse der Bevölkerung und des Gesundheitsschutzes die dauerhafte Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in der Stadt Amberg sicherzustellen“.
Zusammen mit den übrigen Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sowie der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern betrachte man das als ein wirksames und angemessenes Vorgehen. Die Allgemeinverfügung sei damit „Teil des Gesamtkonzepts zur Reduzierung infektionsbegünstigender sozialer und persönlicher Kontakte“ und trage insbesondere dazu bei, Risikogruppen zu schützen. „Ein Verbot oder weitergehende Kontakt- oder Teilnehmerbeschränkungen sind aktuell noch nicht erforderlich“, heißt es abschließend.
Die Antworten des bayerischen Innenministeriums auf häufig gestellte Fragen zu Corona
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