Die Verantwortlichen eines Elektronik-Fachmarkts an den Franzosenäckern interpretierten laut Polizeibericht die neuesten Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung sehr großzügig zu ihrem Vorteil. Sie öffneten den Markt bereits vergangenen Montag, 3. Mai, - ohne jegliche Zugangsbeschränkung, wie sich herausstellte. Erst am Freitag, das war dann bereits der 7. Mai, teilte ein besorgter Bürger die "besonderen Hygienevorschriften" der Polizei mit. Die Beamten "verifizierten" vor Ort diese Mitteilung und stellten fest, dass bis auf das Tragen von Mund-Nase-Schutz keine weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen erkennbar waren.
Es erfolgte die umgehende Anordnung, den gesetzeswidrigen Zustand sofort abzustellen, die auch von der Filialleitung letztlich befolgt wurde. Diese stützte ihr Handeln auf ein bundesweit gesteuertes Schreiben der Konzernleitung. Der Inhalt beschreibe aber genau das Gegenteil der rechtlichen Interpretation des Gesetzes, wie sie von der Bayerischen Staatsregierung vertreten wird. Nach den geltenden Hygienevorschriften wäre nämlich nur Click & Meet zulässig gewesen. Gegen die Verantwortlichen wird wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt. Das kann ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen, das bei 5000 Euro erst beginnt.
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