Amberg
17.09.2021 - 09:14 Uhr

Amberg: Ein neuer Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19

In Amberg ist ein weiterer Mensch an oder mit einer Corona-Infektion gestorben. Das Robert-Koch-Institut meldet somit für die Stadt am Freitag insgesamt 25 Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19.

Die Statistik des RKI weist am Freitag für Amberg einen neuen Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19 aus. Symbolbild: Fabian Strauch/dpa
Die Statistik des RKI weist am Freitag für Amberg einen neuen Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19 aus.

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) liegt am Freitag in der Stadt Amberg bei 90,4 (Donnerstag: 76,1). Im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt der Wert bei 27,2 (Vortag: 23,3).

Neuinfektionen

Am Freitag meldet das RKI dreizehn Neuinfektionen in Amberg und elf neue Corona-Fälle im Landkreis. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie beträgt damit im Landkreis 5028 Menschen, in Amberg sind es 1998. (Quelle: Robert-Koch-Institut, 17. September, 3.16 Uhr).

Todesfälle

Die Statistik des RKI weist am Freitag einen neuen Todesfall in Amberg in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 25 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

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Freudenberg15.09.2021
 
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