Vor dem Amtsgericht Amberg musste sich am Donnerstagvormittag ein 30-jähriger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Auf seinem PC und einem Laptop waren bei einer Durchsuchung im Juli 2021 entsprechende Bilder und Videos gefunden worden. "Wissentlich und willentlich" habe der Angeklagte die Dateien heruntergeladen, führte die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift aus.
In US-Datenbank fündig geworden
Über Daten, die das US-Justizministerium Ermittlungsbehörden in aller Welt zur Verfügung stellt, war die Polizei dem 30-jährigen Amberger auf die Schliche gekommen. Wie ein Kriminalhauptkommissar im Zeugenstand dem Gericht schilderte, werden in dieser Datenbank die Daten von Usern gelistet, die sich in verschiedenen Netzwerken entsprechende Dateien herunterladen. "Man kann sich anzeigen lassen, welcher User mit seiner echten IP-Adresse etwas herunterlädt." Der Zeuge schilderte, dass er Anfang Mai 2021 in dieser Datenbank eine Amberger IP-Adresse entdeckt habe. Eine Anfrage beim Internet-Provider führte die Polizei so zum Internet-Anschluss des Beschuldigten. Ende Juli 2021 rückte die Polizei zur Wohnungsdurchsuchung an, stellte einen PC, zwei Festplatten und einen Laptop sicher.
Sowohl gegenüber der Polizei auch als vor Gericht räumte der junge Mann den Vorwurf ein. Für ihren Mandanten erklärte die Pflichtverteidigerin, dass der 30-Jährige Erwachsenenpornografie konsumiere, sich "aber absichtlich keine Kinderpornografie heruntergeladen" habe. Die Behauptung des Angeklagten, es seien zufällige Downloads gewesen und er habe vergessen, sie zu löschen, widerlegte der Kripo-Beamte im Zeugenstand. Zum einen seien es sehr viele Bilder und Videos gewesen. Zum anderen seien sie auch im so genannten Schnellzugriff des Betriebssystems gefunden worden.
Der Angeklagte leidet an einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung und ist deswegen auch in psychotherapeutischer Behandlung. Wie seine Pflichtverteidigerin ausführte, habe er bei diesen Sitzungen von sich aus das Ermittlungsverfahren und die ihm zur Last gelegte Tat angesprochen.
Staatsanwältin bejaht Bewährung
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin für den Beschuldigten, der bislang ein straffreies Leben geführt hat, in geordneten Verhältnissen lebt, eine Arbeit hat und zudem noch ein Fernstudium macht, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem soll der Mann 4000 Euro an den örtlichen Kinderschutzbund zahlen.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete sie, dass er geständig sei und die Thematik mit seiner Psychotherapeutin aufgearbeitet habe. Allerdings sprach sie auch von einer nicht unerheblichen Anzahl an Dateien. "Es war eben nicht nur eine", sagte die Staatsanwältin. Allein auf den beiden Festplatten seien über 250 inkriminierte Dateien gefunden worden. "Ja, er hat das konsumiert", stellte die Pflichtverteidigerin in ihrem Plädoyer fest und sprach von Neugier, die ihren Mandanten dazu veranlasst habe. Eine entsprechende Neigung, die therapiebedürftig sei, verneinte sie. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und hielt eine Geldauflage von 2500 Euro für angemessen.
Gesetzgeber änderte Strafrahmen
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Kathrin Rieger verurteilte den Amberger zu einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Rieger führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass der Gesetzgeber den Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornografie zum 1. Juli 2021 angehoben hat: von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren auf eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünf Jahren.
Die Kammer bejahte eine Bewährung, da der Angeklagte unter anderem eine günstige Sozialprognose habe und, wie es die Richterin formulierte, "eine Wiederholungsgefahr so nicht zu erwarten ist". Der Angeklagte muss außerdem 3000 Euro an den Kinderschutzbund Amberg-Sulzbach zahlen. Noch im Gerichtssaal nahm der 30-Jährige das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.
Der Strafrahmen
Zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber den Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischen Schriften massiv verschärft.
- Bis 30. Juni 2021 war es ein Vergehen und wurde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.
- Seit 1. Juli 2021 stellt der Besitz eines kinderpornografischen Inhalts ein Verbrechen dar. Der Strafrahmen reicht von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe sieht der Gesetzgeber nicht mehr vor.



















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