Es waren Videos und Bilder, "die schwer zu ertragen" sind, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer sagte. Fast 600 Fotos und gut 1200 Videos mit kinderpornografischen Inhalten hatte die Polizei im Jahr 2022 auf der Festplatte eines damals 66 Jahre alten Pensionisten gesichert. Dafür war er im Mai 2024 beim Amberger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Unter anderem deshalb, weil der Mann damals behauptet hatte, er habe da kein Problem psychischer Art und brauche auch keine Therapie.
Anderes Gericht, nächste Instanz, ein paar Monate später. Der heute 69-Jährige sitzt schon im Schwurgerichtssaal des Amberger Landgerichts, lange bevor sein Anwalt Jürgen Mühl eintrifft. Er hat Berufung eingelegt gegen das Urteil aus erster Instanz, weil es ab zwei Jahren Haft keine Bewährung mehr gibt. Der Mann müsste ins Gefängnis. Zumindest das will er verhindern, nachdem er seine Pensionsansprüche und damit seine Pension nach Inkrafttreten des Urteils ohnehin wohl verlieren wird. Doch auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Ihr fiel das erstinstanzliche Urteil angesichts der Vielzahl und Massivität der Einzelfälle zu niedrig aus.
Bitte um Rechtsgespräch
Rechtsanwalt Mühl ergreift nach Eröffnung der Sitzung durch Landgerichtsvizepräsidentin Elke Escher sofort die Initiative. Sein Mandant, so sagt er, sei jetzt bereit eine Therapie zu machen. Er sehe ein, dass er da wohl ein großes Problem habe. "Er will alles tun, damit er sein Leben in den Griff bekommt", so Mühl und sein Mandant nickt dazu. Mühl regt dazu ein Rechtsgespräch mit dem Gericht und der Staatsanwältin an, das anschließend geführt wird.
Nach längerer Unterbrechung gibt es von Richterin Elke Escher eine kurze Zusammenfassung dieses "Rechtsgesprächs". Man sei sich einig, die jeweiligen Berufungen auf das Strafmaß zu beschränken. Das erspart den geladenen Zeugen die Aussage und dem Gericht den Anblick der "Beweisvideos". Der Angeklagte, so die Richterin, gestehe über seinen Anwalt "pädophile" Neigungen ein, zeige angesichts seiner Taten Einsicht und sei bereit für eine Therapie. Dafür könne dann im Gegenzug gerade noch eine Bewährungsstrafe verhängt werden, so sein Vorschlag.
Offenbar eine Erkrankung
Es liege bei seinem Mandanten offensichtlich eine Erkrankung vor, sagt Rechtsanwalt Jürgen Mühl in seinem Plädoyer. Nur so lasse sich die Vielzahl an kinder- und jugendpornografischen Dateien auf dem Rechner des Angeklagten erklären. Was erschwerend hinzukommt, so räumt der Anwalt ein, ist die Tatsache, dass sein Mandant, diese Dateien teilweise auch noch über eine Tauschbörse weiterverbreitet habe. "Trotzdem haben wir keinen Schwerverbrecher da sitzen", fordert er die zwei Jahre Haft, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Anders sieht es die Staatsanwältin. "Das sind Videos, die schwer zu ertragen sind", so sagt sie. Hier würden zum Teil Kleinstkinder bei sexuellen Handlungen gezeigt. "Das ist etwas, was mir sauer aufstößt." Sie fordert angesichts der Massivität und Anzahl der Dateien sowie wegen der Weitergabe an andere eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, die natürlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Er muss zur Therapie
Die Kammer unter Vorsitz von Elke Escher folgt in ihrem Urteil dem Antrag von Rechtsanwalt Mühl. "Er sieht inzwischen die Notwendigkeit einer Therapie ein", so Escher in der Urteilsbegründung. Der Mann habe auch in seinen bisher 69 Lebensjahren keinen Eintrag ins Bundeszentralregister bekommen – und seit 2022, als die Dateien bei ihm gefunden wurden, sei er auch nicht mehr einschlägig aufgefallen. Sie sieht ihn – trotz der Weitergabe von Dateien – mehr als Konsument von Kinderpornografie. Wichtiger wäre es, so sagt sie, an die Hinterleute heranzukommen, die solch widerliche Videos und Fotos herstellen. Aber: "Würde es keine Nachfrage geben, würden Kinder auch nicht in solche Situationen gebracht werden."
Wichtig ist der Landgerichtsvizepräsidentin die "Vielzahl an Dateien", die bei dem Mann sichergestellt worden sind. Allerdings sei dem Angeklagten klar, "die Bewährung würde ratzfatz widerrufen werden", gerate er mit dem Gesetz noch einmal in Konflikt. Der Mann muss jetzt zur ambulanten Therapie nach Nürnberg, außerdem verurteilte ihn das Gericht zusätzlich zur Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro zugunsten des Vereins krebskranker Kinder mit Sitz in Hirschau. Seine Bewährungszeit, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf, beträgt vier Jahre. "Er wird auch seine Pensionsansprüche verlieren", so Elke Escher.













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