Als tragende Säule des Rechtsstaates muss der Justizbetrieb auch während der Coronakrise aufrechterhalten bleiben. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, Hygieneregeln und Abstandsgebote einzuhalten und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das Landgericht Amberg hat deshalb einen Katalog mit zwölf Verhaltensregeln und Hygienestandards erarbeitet:
1. Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Das Gerichtsgebäude ist nur bei dringenden Anliegen oder für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen aufzusuchen. Ladungen muss Folge geleistet werden. Es wird empfohlen, die Ladung bei sich zu führen, um sie vorzeigen zu können.
2. Ab 6. Mai 2020 gilt: Ab Betreten des Gebäudes haben alle Personen für die Dauer des Aufenthalts im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, welche mitgebracht werden muss. Besucher und Verfahrensbeteiligte müssen auch beim Betreten von Dienstzimmern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dienstzimmer können nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden. Die Mitarbeiter werden dann ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
3. Bei Betreten des Gebäudes wird Besuchern und Beteiligten (etwa Anwälten, Parteien, Zeugen und Sachverständigen) mit einem kontaktlosen Gerät Fieber gemessen. Wer Fieber hat, darf das Gebäude nicht betreten. Über die Zurückweisung eines Verfahrensbeteiligten entscheidet der Vorsitzende.
4. Besucher und Beteiligte müssen eine Selbstauskunft ausfüllen, um eventuell auch aufgrund dieser Angaben erkennbar kranke Personen zurückweisen zu können.
5. Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich an den aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren.
6. Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
7. Der Aufzug sollte möglichst immer nur von einer Person benutzt werden und ist vorrangig Personen vorbehalten, die auf diesen zwingend angewiesen sind.
8. In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Auch die Anordnung, eine Maske abzunehmen liegt in der Entscheidungskompetenz der Richter.
9. Im Sitzungssaal werden von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen, um den Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
10. Die Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per Mail oder telefonisch vorzutragen.
11. Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. In Zweifelsfällen können sich die Bürger auf der Webseite des Gerichts oder unter 09621/3700 informieren.
12. Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort wird die Zahl der Zuschauer so beschränkt, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird. Im eigenen Interesse sollten Bürger auch hier soweit möglich einen Abstand zu anderen Personen einhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
Gleichzeitig, das betont die Pressestelle des Landgerichts, sei die Entwicklung der Coronakrise ein äußerst dynamisches Geschehen. Es könnten sich folglich kurzfristige Regeländerungen ergeben. Darüber werde man die Bevölkerung aber informieren.



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