„Musste das sein?“ Die Frage von Amtsrichter Fabian Hoffmann an den auf der Anklagebank sitzenden Amberger war berechtigt. Bereits vor einiger Zeit hatten Polizisten den 43-Jährigen gestoppt, als er sturzbetrunken mit dem Fahrrad unterwegs war. Das hatte eine Geldstrafe zur Folge gehabt. Nun ging es erneut um eine Alkoholfahrt. Diese war besonders heftig und erregte Aufsehen bei zahlreichen Verkehrsteilnehmern.
An einem Abend im vergangenen Dezember verabschiedete sich der Mann von Freunden in Ursensollen. Er hatte sie besucht und, wie es nun im Prozess hieß, „ein paar Bierchen getrunken“. Wie viele das waren, wusste der 43-Jährige nicht mehr. Aber es müssen schon einige gewesen sein. Denn die später von der Polizei angeordnete Blutentnahme ergab 1,18 Promille. Das reichte als Beweis für seine Fahruntüchtigkeit.
Harter Gegenstand
Was zu Beginn der fast zwölf Kilometer langen Fahrt von Ursensollen zur Amberger Wohnung des Mannes passierte, ließ sich nicht mehr genau ermitteln. Fest stand nur: Der Kleinwagen mit dem 43-Jährigen am Steuer krachte frontal gegen einen harten Gegenstand. Das führte neben Dellen und Lackschäden zu einem platten Reifen. Dieser hätte eigentlich zum Abbruch der Fahrt führen müssen.
Was danach geschah, erregte die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer. Der Mann schaltete die Warnblinkanlage ein und fuhr mit mäßigem Tempo in Schlangenlinien nach Hause – bis er gestoppt wurde. Nach der Blutentnahme im Klinikum stellte ein Arzt fest: „Keine Ausfallerscheinungen.“ Das wunderte Richter Hoffmann. Nach einem umfassenden Geständnis des Beschuldigten fragte er: „Kann es sein, dass Sie Alkohol gewohnt sind?“ Denn wer bei 1,2 Promille ganz normal reagiere, müsse wohl öfter mal ins Glas schauen. Das allerdings bestritt der 43-Jährige.
Keine Zeugenaussagen
Zeugen konnten unvernommen wieder gehen. Auch zwei Sachverständige mussten nicht aussagen. „Das Zugeben der Trunkenheitsfahrt erspart Ihnen Kosten“, resümierte Richter Hoffmann den Prozessverlauf. Er verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt also 3.600 Euro. Polizisten hatten den Führerschein des Mannes sichergestellt.
Die Lizenz bleibt vorläufig noch für vier Monate bei den Akten. Erst dann darf die Verkehrsbehörde das Dokument zurückgeben. Das Urteil entsprach im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwalt Sven Oliver Lehner und Verteidiger Andreas Lösche. Es wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
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