Die Polizei in Amberg meldet einen schadensträchtigen Diebstahl. Am Freitag, 23. Februar 2024, sei einer 79-jährigen Frau während des Einkaufs in einem Lebensmitteldiscounter die Geldbörse aus der Handtasche gestohlen worden. In der Geldbörse befand sich die EC-Karte nebst PIN. "Unmittelbar nach dem Diebstahl wurden durch den bisher unbekannten Täter insgesamt über 2300 Euro vom Konto der Dame abgehoben", heißt es im Polizeibericht.
Anlass für eine eindringliche Warnung der Polizei: Bankkarten und die dazugehörigen Geheimnummern sollten niemals nebeneinander aufbewahrt werden, betonen die Ermittler. Polizeioberkommissar Dominik Lehmeier hat eine ganze Reihe von Tipps, um sich vor Taschendieben zu schützen. "Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute", weiß der Polizist.
Möglichst dicht am Körper
Wenn Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere mitgenommen werden sollen, sollte das in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung und möglichst dicht am Körper geschehen. "Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse", heißt es in den Hinweisen der Polizei.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit der Geheimnummer (PIN) geboten. "Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen", stellt Lehmeier klar. Am besten sei es, die PIN auswendig zu lernen und den PIN-Brief zu vernichten. "Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden - schon gar nicht auf der Zahlungskarte. Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer."
Die Tricks der Gauner
Manchmal verwenden Gauner auch Tricks, um an eine PIN zu kommen. Zum Beispiel fordern sie Unbedarfte auf, eine Geheimnummer an Türöffnern, zum Beispiel bei Banken, einzugeben. "Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei", heißt es in der Mitteilung. "Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern. Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte."
Wenn die Karte weg ist, sollte sie sofort bei der zuständigen Bank gesperrt werden. Allerdings ist es auch wichtig, beim Verdacht eines Diebstahls die Polizei zu informieren. Die Polizei meldet die Daten der abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner namens Kuno des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an alle Geschäfte und Läden weitergeleitet, die sich dem Sperrsystem angeschlossen haben. Nur so ist die Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt.
Sperr-Notruf 116 116
- Um den Missbrauch von Debitkarten zu verhindern, sollten gestohlene oder verlorene Karten sofort gesperrt werden.
- Debitkarten (Zum Beispiel Girocard, früher auch als EC-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche Telefonnummer 116 116 oder die 01805-021021 gesperrt werden.
- Aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwahl für Deutschland, in der Regel mit der +49, erreichbar. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.
- Für Kreditkarten gelten andere Sperrnummern, je nach Anbieter. Die wichtigsten: MasterCard 0800 071 3542, Visa 0800 811 8440, American Express 069 97 97 1000, Diners Club 069 900 150 135 oder 136





















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