Amberg
14.01.2024 - 13:02 Uhr

Es bleibt beim Ersturteil: Geldstrafe für Angriff auf Bedienung in Amberg

Das Wurfgeschoss bestand aus mehreren ineinander gesteckten Hartplastikbechern. Die Bedienung eines Amberger Lokals wurde von dieser Ladung getroffen und ging zu Boden. Der Täter muss nun eine hohe Geldstrafe bezahlen.

Symbolbild: Oliver Berg/dpa

Das Jahr 2023 war gerade einmal viereinhalb Stunden alt. In einem Amberger Innenstadtlokal wurde zu dieser Zeit noch ausgiebig gefeiert, wobei es dabei die Gepflogenheit gab: Getränke kamen in Hartplastikbechern zum Ausschank, für die ein Pfandgeld zu entrichten war. Das sollte später vor dem Amtsgericht und jetzt, nach fast genau einem Jahr, auch vor dem Landgericht eine Rolle spielen.

Es war 4.30 Uhr an jenem Neujahrsmorgen 2023, als im Thekenbereich des Wirtshauses ein sehr ungewöhnlicher Zwischenfall geschah. Plötzlich tauchte ein junger Mann auf, hatte sechs oder womöglich sogar acht ineinander gesteckte Trinkbecher dabei und wollte sie bei einer Bedienung unter Pfandauszahlung zurückgeben. Dabei griff der 21-Jährige über den Tresen und langte mit seiner Hand in Richtung eines Behälters, in dem sich Pfandmarken befanden.

Die junge Frau sah ein solch eigenmächtiges Vorgehen ungern. "Ich habe ihm gesagt, dass er das unterlassen soll", hörte jetzt die Dritte Strafkammer des Amberger Landgerichts. Die Richter erfuhren unmittelbar danach, dass die Bedienung einen Satz vernahm, der sich so anhörte: "Nimm das Ding zurück, du Schlampe". Mit dem "Ding" waren die einer langen Stange ähnelnden Becher gemeint.

Der Frau an den Kopf geworfen

Der Silvestergast bekam eine Abfuhr. Aus gutem Grund: Bei der Bedienung hatte sich der Eindruck geformt, dass der durch Alkoholgenuss angeheiterte Zecher bei seinem Griff hinter die Theke illegal an Pfandmarken gekommen war. Was dann geschah, schilderte jetzt ein Barkeeper, der unweit des Tresens stand und Augenzeuge wurde, wie der offenbar völlig verärgerte Amberger mit seinen ineinander gesteckten Trinkbechern ausholte und sie der in dem Lokal arbeitenden Frau an den Kopf warf.

Die 23-Jährige ("Mir wurde schwarz vor Augen") ging zu Boden. Der jähe Angriff hatte bei ihr einen Bluterguss im Schulterbereich, eine Prellung der Halswirbelsäule und eine Gehirnerschütterung hinterlassen. Vor dem Landgericht sagte der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Arbeiter jetzt, er habe die gestapelten Becher nur nur Seite "gewischt" und nicht damit "gezielt auf die Frau" geworfen.

Gewogen und vermessen

Der Vorsitzende Richter Peter Hollweck gilt als Jurist, der den Dingen auf den Grund geht. Er schritt im Sitzungsaal mit einem Lineal zur Vermessung der Trinkbecher und ließ die von der Bedienung mitgebrachten Gefäße auch wiegen. Danach wusste man: drei Millimeter starkes Hartplastik, jeder Becher 120 Gramm schwer. "Damit", hieß es später im Urteil, "hätten noch schwerere Verletzungen entstehen können". Zweifel an diesem Umstand hegte Verteidiger Michael Schüll, der in den Trinkbechern "kein gefährliches Werkzeug" erkannte. Eines der Gefäße war am Boden zerbrochen.

Eine Amberger Amtsrichterin hatte im Herbst 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 65 Euro (7800 Euro) verhängt. Sie entschied sich dabei gegen einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der auf acht Monate Haft mit Bewährung gelautet hatte. Sowohl der Angeklagte als auch die Ermittlungsbehörde waren daraufhin in die Berufung gegangen.

"Das damalige Urteil war ausgewogen und angemessen", bilanzierte Richter Hollweck nach zweistündigem Prozessverlauf. Daraufhin nahmen sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwalt Frank Gaßmann ihre eingelegten Berufungen zurück. Bitter für den 21-Jährigen: Er gilt mit dieser Verurteilung als vorbestraft.

 
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