Seit 1. Januar sind Neuregelungen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft. Die Unternehmerfrauen im Handwerk im Arbeitskreis Amberg-Sulzbach trafen sie sich erstmals mit Innungsbetrieben aus dem Landkreis, um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Anforderungen die Neuregelungen beinhalten.
Insbesondere die Belegausgabepflicht stelle "die bargeldintensiven Handwerksbetriebe, zum Beispiel Bäcker, Metzger, Friseure, vor große Herausforderungen", betonen die Unternehmerfrauen in einer Pressemitteilung zu diesem Termin. Sie verweisen darin auch auf die Folgen: "Bei Fehlern drohen häufig teils empfindliche oder gar existenzbedrohende Steuernachzahlungen." Deshalb sei eine ordnungsmäßige Kassenführung wichtig. Als Referenten zu diesem Thema hatten die Veranstalter Heiko Priester und Rudolf Kettel, beide Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von der Steuerberatungsgesellschaft Fürst & Partner Nürnberg eingeladen. Als Überraschungsgast war Gerlinde Wanke, Vorsitzende des DIHK-Steuerausschusses in Berlin und Mitinhaberin eines Handwerksbetriebs in Neumarkt dabei.
Priester erläuterte gesetzliche Grundlagen und die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Bonpflicht, die Anforderungen durch die Neuregelung und digitale Grundaufzeichnungen künftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen nachträgliche Manipulationen abgesichert werden müssen. Auch Themen wie Verfahrensdokumentationen und Regelungen für die Führung einer offenen Ladenkasse wurden behandelt. Diese Informationen ergänzte Gerlinde Wanke durch Tipps aus der Praxis. Die Teilnehmer diskutierten auch danach noch intensiv weiter.














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