Amberg
16.12.2021 - 16:40 Uhr

Bürgerbenachrichtigung löst altbekannten "Strafzettel" ab

Viele Amberger wunderten sich kürzlich über kleine Zettel mit QR-Code an den Windschutzscheiben ihrer Fahrzeuge. Die Polizei klärt auf, was es mit den neuen Verwarnungen, den sogenannten Bürgerbenachrichtigungen, auf sich hat.

Bei Verkehrsverstößen bekommen Bürger in Bayern seit knapp zwei Wochen sogenannte Bürgerbenachrichtigungen. Wie die aussehen, zeigt Marcus Helfensdörfer von der Amberger Polizei. Den eigentlichen Strafzettel gibt es digital. Bild: Petra Hartl
Bei Verkehrsverstößen bekommen Bürger in Bayern seit knapp zwei Wochen sogenannte Bürgerbenachrichtigungen. Wie die aussehen, zeigt Marcus Helfensdörfer von der Amberger Polizei. Den eigentlichen Strafzettel gibt es digital.

In den vergangenen zehn Tagen hat sich gezeigt: Nicht jeder Verkehrsteilnehmer in Amberg und dem Landkreis hat mitbekommen, dass die Knöllchen der bayerischen Polizei nun anders aussehen. Seit 6. Dezember erhält der Bürger bei Verkehrsverstößen, wie unerlaubtem Parken, von der Polizei statt der bisherigen Verwarnung mit Zahlungsaufforderung die neu eingeführte Bürgerbenachrichtigung: ein kleines blau-weißes Zettelchen mit QR-Code. Wer also ein solches Dokument an seiner Windschutzscheibe entdeckt, der darf sich zwar ärgern, muss aber nicht verwundert sein.

Verunsicherung bei Bürgern

"Wir haben in den vergangenen Tagen viele Anrufe bekommen", erzählt Marcus Helfensdörfer, Pressesprecher der Amberger Polizei. "Was ist das überhaupt?" sei die häufigste Nachfrage zu den digitalen Strafzetteln gewesen. Deshalb stellt die Amberger Polizei die Neuerungen noch einmal vor.

Bei der gesamten bayerischen Polizei werden die bisherigen „Strafzettel“ von der neuen „mOwi-App“ und dem damit verbundenen Bürger-Infoportal abgelöst. Hinter diesen Begrifflichkeiten steckt laut einer Pressemitteilung ein "innovatives Verfahren", welches die bisherigen Verwarnungen langfristig ersetzen soll.

Verbesserter Datenschutz

Persönliche Daten und nähere Angaben zum begangenen Verkehrsverstoß sind auf der neuen Bürgerbenachrichtigung nicht mehr sofort ersichtlich. Um nähere Informationen zu erhalten, werden der angegebene QR-Code und die Login-Nummer benötigt. "Das ist ein deutlicher Fortschritt in Sachen Datenschutz", erklärt Helfensdörfer. "Mit dem neuen System sind wir außerdem moderner und unbürokratischer geworden."

Mithilfe der App stellen die Polizeikräfte über ihr dienstliches Smartphone die Verwarnungen aus. Diese werden mit dem QR-Code, der sich auf der sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.

Das ist zu tun

Wer eine der neuen Bürgerbenachrichtigung an seinem Fahrzeug findet, hat laut Polizei drei Möglichkeiten:

  • Auf der Bürgerbenachrichtigung gibt es einen QR-Code zum Auslesen mit dem Smartphone. Der Link führt auf die Seite des Polizeiverwaltungsamtes. Dort können persönlichen Daten (wie Kennzeichen oder Geburtsdatum) und Login-Nummer eingegeben werden. Daraufhin erhält der Betroffene nähere Informationen zu seinem Verstoß und den Zahlungsmöglichkeiten. Die Verwarnung kann sofort (zum Beispiel über Online-Banking) bezahlt werden und ist damit erledigt.
  • Alternativ zum Scan des QR-Codes ist auf jeder Bürgerbenachrichtigung folgende Internetadresse angeben:
    https://www.info-bussgeld.polizei.bayern.de/. Über diese gelangt man ebenfalls auf die Seite des Polizeiverwaltungsamtes. Der weitere Ablauf bleibt gleich.
  • Sollten verwarnte Verkehrsteilnehmer nicht die Möglichkeit besitzen, sich digital zu informieren oder zu bezahlen, so können sie, wie bisher auch, mit dieser Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeiinspektion vorstellig werden und die Verwarnung dort begleichen.

Reagiert der Betroffene nicht auf die Bürgerbenachrichtigung, zum Beispiel weil diese nicht mehr am Fahrzeug war, erhält er wie gewohnt automatisch eine schriftliche Mitteilung über den Verkehrsverstoß. Per Post kommt ein entsprechender Anhörbogen mit allen notwendigen Informationen.

Anders ist das bei persönlichen Verwarnungen. Überreicht ein Polizist die Bürgerbenachrichtigung direkt an den Verkehrsteilnehmer, dann wird dieser explizit darauf hingewiesen, dass das Verwarnungsgeld innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu begleichen ist. Ansonsten wird ein Bußgeldbescheid inklusive Gebühren und Auslagen versandt.

Oberpfalz06.12.2021
Gallmünz bei Sulzbach-Rosenberg16.12.2021

"Das ist ein deutlicher Fortschritt in Sachen Datenschutz."

Marcus Helfensdörfer, Polizeisprecher in Amberg, über die neuen Bürgerbenachrichtigungen

 
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