Amberg
29.12.2021 - 16:32 Uhr

Corona-Fragen: Müssen auch Geimpfte Bußgeld zahlen, wenn ein Ungeimpfter dabei ist?

Dieses Mal geht's vor allem ums Geld – ums Bußgeld, wenn Corona-Regeln nicht eingehalten werden. Wer muss bei was wie viel zahlen? Und: Was ist die richtige Moderna-Dosis fürs Boostern? Antworten auf Leserfragen.

Polizisten bei einer Corona-Kontrolle mit dem Ordnungsamt. Symbolbild: Ole Spata/dpa
Polizisten bei einer Corona-Kontrolle mit dem Ordnungsamt.

Von Julian Trager und Sebastian Böhm

Müssen auch Geimpfte und Genesene Bußgeld zahlen, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass eine oder mehrere ungeimpfte Personen bei dem Treffen mit zehn oder weniger Menschen anwesend waren?

Ja, das gilt unabhängig vom Impfstatus, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage bestätigt. Laut dem Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" der Staatsregierung werden Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit 250 Euro geahndet. Das gilt für Personen ab 14 Jahren. Zur Erinnerung: Seit dem 28. Dezember dürfen sich Geimpfte und Genesene maximal zu zehnt treffen. Sobald mindestens ein Ungeimpfter dabei ist, gilt eine strengere Regel. Dann dürfen Angehörige eines Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammenkommen. Zu beachten ist aber, dass nur Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sanktioniert werden, die vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sind.

Was kostet es, wenn man die Maskenpflicht nicht einhält?

250 Euro.

Was kostet es, wenn man ohne erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ein Gebäude betritt?

Auch 250 Euro. Das gilt auch, wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt, bei denen solche Nachweise erforderlich sind.

Was kostet es Veranstalter, die nicht dafür sorgen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird?

5000 Euro.

Was kostet es Veranstalter oder Betriebsinhaber, die nicht sicherstellen, dass der Gast, Besucher oder Nutzer sowie der Beschäftigte einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt?

5000 Euro. Verantwortlich ist in der Regel der Betriebsinhaber, heißt es im Bußgeldkatalog.

Was kostet es, wann man sich bei einer Versammlung oder Demo nicht an die Corona-Regeln hält?

500 Euro. Versammlungen sind erlaubt, auch die Teilnahme daran. Allerdings muss man sich dabei an die geltenden Corona-Regeln wie Abstand und Maske halten.

Was kostet es, auf öffentlichen Plätzen zu feiern?

500 Euro. Das gilt für Menschen ab 14 Jahren. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist zurzeit nicht erlaubt.

Einerseits heißt es, Booster-Impfungen mit Moderna sollen nur mit 0,25 ml verabreicht werden. Dann heißt es, die Empfehlung ist 50 Mikrogramm. Was stimmt denn jetzt?

Beides. Die Europäische Kommission empfiehlt für die Booster-Impfung mit Moderna eine halbe Dosis der Grundimmunisierung. Das sind laut RKI 50 Mikrogramm. Und das wiederum entspricht 0,25 Milliliter (ml). Die Booster-Impfung mit Moderna wirkt laut Hersteller sehr gut. Der Antikörperspiegel steige dadurch um das 37-Fache. Menschen mit einer Immunschwäche erhalten als dritte Impfdosis die identische Dosierung der Grundimmunisierung – also 100 Mikrogramm (entspricht 0,5 ml).

Wenn man sich in einem Virusvariantengebiet wie Großbritannien mit Omikron infizierte, mittlerweile genesen ist und zurück nach Deutschland kommt – muss man dann dennoch in Quarantäne? Gibt es da eine Ausnahme von der Corona-Einreiseverordnung?

Ja, man muss in Quarantäne. Es gibt also keine Ausnahme. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen sich grundsätzlich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, teilt das Gesundheitsministerium mit. Dies gelte unabhängig vom Immunstatus, also auch für Geimpfte und Genesene. Bisher sei bei der neuen Variante noch zu wenig über mögliche Reinfektionen bekannt, so dass eine Ausnahme hier nicht angebracht sei.

Oberpfalz25.05.2022
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