Der Amberger Stadtrat tritt am Montag, 11. Mai, um 17 Uhr an ungewohnter Stelle, nämlich im ACC, zusammen. Die erste Sitzung der zum 1. Mai gestarteten neuen Amtsperiode "musste aufgrund der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus vom Rathaus in den Saal des ACC verlegt werden", lautet die Auskunft der städtischen Pressestelle dazu.
Es könnte nun überdurchschnittlich viele Zuschauer interessieren, wie die Stimmung im Gremium ist, wenn es erstmals in seiner neuen Zusammensetzung tagt. Oder wie sich die neuen Mitglieder zum Auftakt verhalten, vielleicht sogar, wer zu den beiden Stellvertretern von Oberbürgermeister Michael Cerny gewählt wird. Maximal 32 Zuschauer haben die Chance, das unmittelbar mitzuerleben.
32 – diese Anzahl errechnet sich aus der Größe des Sitzungssaals und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, dass zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten ist, wie Wolfgang Meier, der Leiter des Bürgermeisteramtes, auf AZ-Nachfrage erläuterte.
Dass die Sitzung grundsätzlich öffentlich ist, geht demnach auf eine Einstufung durch das bayerische Innenministerium zurück. Diese besagt, dass es sich bei Treffen kommunaler Gremien nicht um Veranstaltungen nach dem Infektionsschutzgesetz handelt. Folglich ist die Teilnahme jedem Bürger erlaubt. Zumindest theoretisch, denn wegen des Abstandsgebots achtet die Verwaltung - unterstützt von den Vorgaben des Innenministeriums – strikt auf die Obergrenze von 32: "Weitere Zuhörer über die genannte Anzahl hinaus sind leider nicht erlaubt. Bürger, die dennoch vorbeikommen, müssen folglich damit rechnen, zurückgewiesen zu werden", heißt es vonseiten der Stadt. "Da bitten wir um Verständnis." Wer auf Nummer sicher gehen will, muss sich also anmelden.
Wer an der konstituierenden Sitzung des Amberger Stadtrats teilnehmen möchte, muss sich vorher bei der Stadt Amberg anmelden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Platzreservierung möglich. Anfragen bzw. Anmeldungen können entweder per E-Mail an die Adresse buergermeisteramt[at]amberg[dot]de gerichtet oder unter der Telefonnummer 09621/101 296 vorgenommen werden. "Dabei gilt: Wer zuerst kommt, erhält auch den Zuschlag", betont die Pressestelle zur Vorgehensweise. (ll)
Wobei es zumindest nach den bisherigen Erfahrungen fraglich scheint, ob das Interesse selbst an der konstituierenden Sitzung so groß sein wird. Denn in den beiden jüngsten Ferienausschusssitzungen, die auch schon mit Abstandsgebot stattfanden, war einmal überhaupt kein Zuhörer, das andere Mal nur ein Gast im Saal.
Ähnlich sieht es beim Kreistag aus. Der tagte zuletzt am 27. April in Form des Ferienausschusses - und hatte dabei einen Zuhörer, wie Christine Hollederer, die Pressesprecherin des Landratsamtes, zu berichten weiß: "Ein Bürgermeister, der seit 1. Mai auch dem Kreistag angehört und vermutlich schon einmal Kreistagsluft schnuppern wollte." Vorher war festgelegt worden, dass maximal fünf Zuhörer in die Turnhalle der Krötenseeschule gelassen werden - nachdem sie sich in eine Liste eingetragen haben.
Für die konstituierende Sitzung des Kreistags am Montag, 25. Mai, ab 15 Uhr am selben Ort wurde laut Hollederer die Zuhörerzahl " auf circa zehn Teilnehmer" beschränkt. Das geht ebenfalls auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Mindestabstand und Ansteckungsvermeidung zurück. Darüber hinaus gilt: "Menschen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, kann der Zugang verwehrt werden." Ein genereller Ausschluss der Sitzungsöffentlichkeit könnte "allenfalls von den Gesundheitsbehörden aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet werden".
Kann man Sitzungen im Internet streamen?
In Zeiten der Corona-Pandemie hat man gelernt, dass man vieles streamen kann, bei dem man früher die persönliche Anwesenheit für unabdingbar hielt. Könnte man also über das Internet interessierten Zuhörern Zugang zu den Sitzungen der kommunalen Gremien verschaffen?
Das Streamen der Stadtratssitzung ist gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat derzeit nicht möglich, so die Auskunft von Wolfgang Meier. Er weist auch auf eine zusätzliche Einschränkung hin: "Teilnehmern und Besuchern der Sitzungen des Stadtrats ist die Mitnahme und Benutzung eines Aufnahmegerätes nicht gestattet."
Beim Landkreis liegt die Sache etwas anders. Auch hier ist zwar aktuell nicht daran gedacht, die konstituierende Sitzung zu streamen, doch grundsätzlich wäre es möglich, wie Pressesprecherin Christine Hollederer erläutert: "Die Geschäftsordnung sieht nur vor, dass Aufnahmen in Bild und Ton nach vorheriger Zustimmung des Vorsitzenden, also des Landrats, und des Kreistags erlaubt sind, sofern dadurch nicht die Ordnung gestört wird. Zudem kann der Landrat die Aufnahmedauer beschränken und Kreisräte können verlangen, dass während ihres Redebeitrags Aufnahmen unterbleiben." (ll)
















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