Amberg
05.01.2021 - 10:54 Uhr

Corona-Verordnung: Amberger mit zwei Verstößen in zwei Tagen

Zwölf Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung musste die Amberger Polizei am Montag, 4. Januar, beanstanden. Einen 45-Jährigen erwischten sie bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen.

Als unbelehrbar erwies sich ein 45 Jahre alter Mann in Amberg. Symbolbild: Friso Gentsch/dpa
Als unbelehrbar erwies sich ein 45 Jahre alter Mann in Amberg.

Wie auch am Sonntag, 3 Januar, bei seinem ersten Verstoß gegen die Ausgangssperre, hob ein anscheinend unbelehrbarer 45-jähriger Mann in Amberg am Montag nach 21 Uhr an einem Bankautomaten Geld ab. Diese Handlung gab er neben Spazierengehen wiederholt falsch als triftigen Grund an, sein Haus zu verlassen. "Da er bewusst vorsätzlich gehandelt hat, muss er sogar mit der Verdoppelung des Regelbußgeldsatzes von 500 auf 1000 Euro rechnen", informiert die Polizeiinspektion Amberg in ihrer Pressemitteilung.

Weitere fünf Personen hätten sich dem Bericht zufolge am Montag ebenfalls nicht an die Ausgangssperre gehalten. Ein älterer Herr verweilte im Vorraum einer Bank und drei Studentinnen machten sich auf den Weg zum Bahnhof, um ihre Kommilitonin zu verabschieden. Dort wartete ein junger Mann auf einen Zug nach Sulzbach-Rosenberg und musste ebenfalls beanstandet werden.

Mit dem Alkoholverbot im öffentlichen Raum nahmen es drei Heranwachsende kurz vor der Ausgangssperre nicht so genau und fielen einer Streifenbesatzung biertrinkend im Stadtgebiet auf.

Am frühen Abend sorgte die Mitteilung über eine „Corona-Party“ in einer Wohnung für weitere Anzeigen gegen eine Gruppe von drei Frauen im Alter von 36 bis 39 Jahren. Ein aufmerksamer Mitteiler informierte die Polizei über die Feier der aus drei Haushalten stammenden Damen und die Polizei löste die kleine Party auf.

OnetzPlus
Amberg04.01.2021
Amberg04.01.2021
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.