Die Geschichte zieht sich seit vielen Jahren hin und scheint schier unendlich zu sein. Als Amtsrichterin Franziska Paintner in den Strafakten blätterte, wurde schnell klar: Da saß jemand, der es, wie Staatsanwältin Jennifer Jäger sagte, „mit Mein und Dein nicht so genau nimmt.“ Das war allerdings eher milde ausgedrückt. Der vor Gericht zitierte Arbeiter wurde im Laufe der Zeit zum Gewohnheitsdieb und verübte Dutzende von Diebstählen.
Jetzt stand erneut ein Diebstahl zur Debatte, der während einer offenen Bewährung begangen wurde. Der Vorfall ereignete sich am 4. Dezember 2024 kurz vor 1.30 Uhr morgens in einem Geschäftsgebäude in Kümmersbruck. Ein zunächst unbekannter Täter gelangte auf das Dach des Gebäudes und stieg über ein Fenster ins Innere ein. Dort sammelte er mehrere Gegenstände zusammen, darunter alte Schlösser und eine Spieluhr. Die Beute hatte einen Wert von knapp 1.000 Euro.
Die Polizei ermittelte den Täter innerhalb kurzer Zeit. Er gab das Diebesgut zurück, entschuldigte sich und erklärte der Richterin, warum er erneut rückfällig geworden war. „Ich wollte meinem elfjährigen Sohn einen Wunsch erfüllen“, sagte er zur Vorsitzenden und fügte hinzu, „dass bei akuter Geldnot nichts anderes übrig geblieben sei.“ Dafür entschuldigte sich der 53-Jährige und fuhr mit seinem Bericht fort. In den folgenden Minuten hob er viele positive Umstände hervor: „Fester Job seit Januar dieses Jahres, beste Kontakte zur Bewährungshelferin, auf gutem Zukunftsweg.“
Das von der Bewährungshelferin ausgestellte Zeugnis war zweigeteilt. Einerseits wurde der Mann als „bei Terminen durchaus zuverlässig“ beschrieben. Andererseits bestehe ein „unberechenbares Rückfallrisiko im Zusammenspiel mit fehlendem Unrechtsbewusstsein“. Staatsanwältin Jäger bezog sich in ihrem Schlussvortrag darauf. „Wie soll man bei Ihnen Gründe für eine Bewährungsstrafe finden?“, fragte sie und forderte ein Jahr Haft ohne Bewährung.
Pflichtverteidiger Andreas Lösche war anderer Meinung. Er sah seinen Mandanten „auf einem guten Weg“ und hielt zehn Monate Gefängnis mit Bewährung „für absolut ausreichend“. Das Gericht verhängte schließlich zehn Monate Haft, jedoch ohne Bewährung. Für den Angeklagten kam die bittere Erkenntnis hinzu, dass eine noch offene Bewährungsstrafe von 15 Monaten nun wohl widerrufen wird. Die Richterin begründete ihre Entscheidung gegenüber dem bereits mehrfach inhaftierten Mann: „Bewährung ist bei Ihrem Vorstrafenregister unmöglich.“













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