Die Regierung der Oberpfalz hat festgelegt, in welchen Gebieten ab diesen Freitag Maßnahmen gegen den Fischotter erlaubt sind. In diesen Gebieten ist es dann möglich, Fischotter zu fangen, zu vergrämen – oder als letzte Lösung – zu töten. "Dadurch sollen ernste fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet und die Teich- und Fischereiwirtschaft geschützt werden", heißt es in der Meldung der Bezirksregierung. Insgesamt können nach Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums jährlich in der Oberpfalz 23 Tiere getötet werden.
Die Gebiete finden sich in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt/WN, Schwandorf und Tirschenreuth sowie in den kreisfreien Städten Amberg und Weiden. Laut der Übersichtskarte der Regierung der Oberpfalz umfassen die Maßnahmengebiete den kompletten Landkreis Amberg-Sulzbach. In den Landkreisen Cham, Neustadt/WN, Schwandorf und Tirschenreuth gibt es vor allem an Flüssen Ausnahmen.
Gerade die nördliche Oberpfalz ist geprägt durch bedeutsame Gebiete der Teichwirtschaft mit einer Vielzahl von Teichanlagen und kleinteilig strukturierten Familienbetrieben, die durch die Ausbreitung des Fischotters in ihrer Existenz gefährdet sind, heißt es in der Meldung weiter. Die traditionelle bayerische Karpfenteichwirtschaft wurde am 19. März 2021 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Unesco aufgenommen.
Es ist ein absolutes Unding, ein Tier welches in Deutschland fast ausgestorben war, jetzt zu töten in Zeiten des Artensterbens.
Einfach Zäune um die Teiche würde auch helfen.
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