Wie es meistens so ist: Die Polizei kontrolliert, findet eine kleine Drogenportion und bekommt Hinweise auf den Verkäufer, der einiges an Marihuana daheim hat. Ein solcher Fall wurde vor dem Amberger Schöffengericht verhandelt.
Der 17-jährige Käufer stammte aus dem familiären Umfeld einer jungen Frau, die zu dieser Zeit mit einem jetzt auf der Anklagebank sitzenden 27-Jährigen aus dem nördlichen Kreis Amberg-Sulzbach befreundet war.
Es gab noch andere Vorwürfe, die Staatsanwalt Jakub Uhlik dem Arbeiter machte. Auerbacher Polizisten hatten einen jungen Mann auf der Straße kontrolliert und bei ihm eine Portion Marihuana gefunden. Danach gab es Hinweise auf den Verkäufer, mit richterlicher Weisung wurde eine Wohnungsdurchsuchung angesetzt.
Das Ergebnis rief die Kriminalpolizei zu weiteren Ermittlungen auf den Plan: Am 7. Juni vergangenen Jahres kurz nach Mitternacht wurden 50 Gramm Marihuana in den Räumen des 27-Jährigen gefunden. Man konnte ihm außerdem nach der Auswertung eines sichergestellten Handys nachweisen, dass weitere 50 Gramm an Abnehmer verhökert worden waren. Der Handel mit Betäubungsmitteln ging offenbar vonstatten, weil der 27-Jährige zu dieser Zeit seine eigene Rauchgiftsucht damit finanzierte.
Es hätte ein längerer Prozess werden können. Doch unmittelbar nach Verhandlungsbeginn gab Verteidiger Tobias Konze (Weiden) eine Erklärung für den Beschuldigten ab. Darin hieß es: "Er gibt alles zu." Damit war letztlich auch bestätigt, dass der Mann Marihuana an einen Minderjährigen verkauft hatte.
"Der behördliche Zugriff kam zur rechten Zeit", sagte Anwalt Konze später in seinem Plädoyer. "Ich war halt so blöd", hatte sein Mandant vorher mitgeteilt und der Gerichtsvorsitzenden Kathrin Rieger versichert: "Ich bin zwischenzeitlich weg von meiner Sucht und brauche das Zeug nicht mehr". Das glaubte ihm die Richterin.
Staatsanwalt Uhlik verlangte in seinem Schlussvortrag 15 Monate Haft und legte den Richtern nahe, dem 27-Jährigen eine Bewährungschance einzuräumen. "Ein Jahr Haft mit Bewährung ist ausreichend", beschrieb Anwalt Konze die rechtlichen Konsequenzen der Marihuana-Deals aus seiner Sicht. Das Schöffengericht entsprach dem Antrag des Verteidigers. In der Begründung hieß es, der Mann habe zwar drei Vorstrafen. Doch die hätten ausschließlich mit Delikten im Straßenverkehr etwas zu tun gehabt.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.