Der 30-Jährige aus Virginia lebt mit seinen Eltern in einer hessischen Kleinstadt, arbeitet als IT-Fachmann und kam zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt. Vor fast genau einem Jahr reiste er im Auto mit zwei Kumpels in die Tschechische Republik und kehrte samt seinen Freunden auf der A6 über den Grenzübergang Waidhaus zurück.
Am Rastplatz Oberpfälzer Alb (Gemeinde Illschwang) legte das Trio eine Pause ein. Dabei fielen die Männer zwei Zivilfahndern der Amberger Verkehrspolizei auf. Die Beamten schritten zur Routinekontrolle, ließen einen Koffer öffnen und fanden darin ein Paket mit 220 Gramm Marihuana. "Gehört alles mir", sagte daraufhin der US-Amerikaner und wurde festgenommen. Die anderen beiden konnten ihre Fahrt fortsetzen.
Gegen den 30-Jährigen kam ein später durch die Kripo geführtes Verfahren in Gang, das nun in einen Prozess vor dem Amberger Schöffengericht unter Vorsitz von Kathrin Rieger mündete. Im Verhandlungsverlauf machte der Mann geltend, dass er eigentlich die Rauschgiftmenge mit einem seiner Begleiter habe teilen wollen. Die Personalien dieses ebenfalls mit aus Hessen nach Tschechien gereisten Mannes sind zwar bekannt. Doch momentan, so hieß es im Verhandlungsverlauf, sei er unbekannten Aufenthalts.
Was hätte der 30-Jährige mit seinem Anteil tun wollen? Auch dazu gab er Auskunft: "Die eine Hälfe für mich zum Eigenverbrauch und den Rest für eine Frau aus der Familie." Sie leide unter einer schweren Krankheit und hätte das Cannabisprodukt als schmerzstillendes Mittel gebraucht.
Die Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge ist mit hohen Strafen bedroht. So kam es dann, dass Staatsanwalt Fabian Hoffmann eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verlangte und zur Bewährung keinen Anlass sah. "Der Angeklagte hatte vor, einen Teil des Marihuanas zu verkaufen", beschrieb er seine Eindrücke und hielt einen sogenannten minderschweren Fall für nicht gegeben.
"Es war ein minderschwerer Fall", entgegnete Verteidiger Andreas Lösche und legte den Richtern nahe, dem bisher nie geahndeten Mann eine Bewährungsstrafe zu geben. So geschah es dann auch. Der 30-Jährige bekam zwei Jahre Haft mit Bewährung, er muss 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und hat nach diesem Urteil zumindest vorerst keinen Haftaufenthalt zu befürchten. Er und sein Anwalt akzeptierten die Entscheidung. Der Anklagevertreter äußerte sich nicht. Er kann nun Berufung zum Landgericht einlegen.















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