Amberg
13.02.2020 - 13:56 Uhr

Zeuge plötzlich spurlos verschwunden

Man wird abwarten müssen, wie dieses Verfahren ausgeht. Hauptsächlich dürfte das auch davon abhängen, ob die Behörden einen dringend benötigten Zeugen ausfindig machen, der aktuell als spurlos verschollen gilt.

Der Prozess gegen einen 28-Jährigen muss vertagt werden. Ein wichtiger Zeuge gilt als spurlos verschwunden. Bild: agentur_dpa
Der Prozess gegen einen 28-Jährigen muss vertagt werden. Ein wichtiger Zeuge gilt als spurlos verschwunden.

Angesichts einer ihm bevorstehenden Aussage vor dem Schöffengericht dürfte der Asylbewerber abgetaucht sein.

Vor den Richtern sitzt ein 28-Jähriger, der wenig bis nichts getan haben will. Oberstaatsanwalt Stefan Täschner wirft dem Mann aus einem arabischen Land umfangreichen Drogenhandel vor. Er soll Kuriere zur Beschaffung von Marihuana losgeschickt, Leute misshandelt und selbst auch zwei Haschischplatten in Nürnberg gekauft haben. Die heftigste Straftat dreht sich um ein Kilogramm Marihuana, das ein Landsmann des Beschuldigten aus Berlin geholt haben soll. Dazu wurde er angeblich von dem 28-Jährigen aufgefordert.

Auf der Rückreise geschah es dann, dass Zivilfahnder aus Oberfranken einen Reisebus stoppten, das Gepäck des Kuriers filzten und nach erfolgreicher Aktion den Mann auch festnahmen. Danach soll er seinen Auftraggeber genannt haben. Das scheint ihm jetzt auf den Nägeln zu brennen.

Schon zum Prozessauftakt hätte der Asylbewerber aussagen sollen. Doch er kam trotz Ladung nicht. Daraufhin vertagte Richterin Katrin Rieger das Verfahren und setzte die Polizei mit einem Vorführungsbefehl in Marsch. Doch der Einsatz verlief im Sand. Der gesuchte Zeuge ist verschwunden. Dennoch will Oberstaatsanwalt Täschner nichts unversucht lassen, um den Mann zu finden. Deshalb wurde der Prozess erneut abgebrochen. Nächste Woche soll es weitergehen.

Schon am ersten Verhandlungstag hatte sich gezeigt: Etliche der geladenen Zeugen erschienen widerwillig und relativierten dann ihre vorher bei der Polizei gemachten Aussagen. Andere hatten ein Zeugnisverweigerungsrecht und machten Gebrauch davon. Sie waren in die sich über längere Zeit hinziehenden Deals und Machenschaften verwickelt. Der Angeklagte ist nach wie vor guten Mutes. Gezielte Fragen stoßen bei ihm weitgehend auf taube Ohren. Stattdessen erzählt er Dinge, die mit dem eigentlichen Geschehen nichts zu tun haben.

Interessieren würde ihn allerdings, ob er für eine bereits erlittene Untersuchungshaft Entschädigungsansprüche hat. Das allerdings sorgte für Widerspruch beim Oberstaatsanwalt. "Dass Sie jemandem das Nasenbein gebrochen haben, steht bereits fest", sagte ihm Stefan Täschner. Von daher werde es wohl mutmaßlich nichts mit einem Freispruch werden.

Amberg24.01.2020
 
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