Wer mit einer Drohne Fotoaufnahmen macht, sollte sich vorher erkundigen, wo er oder sie da herumfliegt. Nicht, dass es einem so geht, wie diesem jungen Mann im Sportpark Am Schanzl. Hintergrund der Geschichte ist laut Polizei, dass Am Schanzl demnächst eine neue Gaststätte eröffnet. Dafür sei am Mittwochabend offenbar ein Testflug mit einer Drohne vorgenommen worden – wohl um Luftaufnahmen zu machen. Was der 23-jährige Drohnenpilot dabei offenbar nicht wusste, dass er das in der Flugverbotszone rund um die Justizvollzugsanstalt tat. Der Drohnenpilot erhält nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftverkehrsgesetz. Dass die Flugverbotszone in seiner Handy-App für die Drohne nicht verzeichnet war, wird ihm wohl dabei auch nichts nützen, stellt die Amberger Polizei fest.
Amberg
20.04.2023 - 12:13 Uhr
Drohnenpilot im Amberger Sportpark bekommt jetzt eine Anzeige
von Andreas Ascherl
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Meistgelesene Artikel

E-Mail eingeben
Sie sind bereits eingeloggt.
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.