Amberg
20.04.2023 - 12:13 Uhr

Drohnenpilot im Amberger Sportpark bekommt jetzt eine Anzeige

Geplant war ein Drohnenflug für eine schicke Gaststätteneröffnung im Amberger Sportpark. Geendet hat dieser Werbegag mit einer Anzeige der Polizei. Warum das so ist, hat mit der benachbarten Justizvollzugsanstalt zu tun.

Wer eine Drohne fliegen lässt, sollte sich vorher genau erkundigen, ob er sich in einer Flugverbotszone befindet. Damit er nicht ähnliche Erfahrungen macht wie ein junger Mann in Amberg. Bild: Christoph Soeder
Wer eine Drohne fliegen lässt, sollte sich vorher genau erkundigen, ob er sich in einer Flugverbotszone befindet. Damit er nicht ähnliche Erfahrungen macht wie ein junger Mann in Amberg.

Wer mit einer Drohne Fotoaufnahmen macht, sollte sich vorher erkundigen, wo er oder sie da herumfliegt. Nicht, dass es einem so geht, wie diesem jungen Mann im Sportpark Am Schanzl. Hintergrund der Geschichte ist laut Polizei, dass Am Schanzl demnächst eine neue Gaststätte eröffnet. Dafür sei am Mittwochabend offenbar ein Testflug mit einer Drohne vorgenommen worden – wohl um Luftaufnahmen zu machen. Was der 23-jährige Drohnenpilot dabei offenbar nicht wusste, dass er das in der Flugverbotszone rund um die Justizvollzugsanstalt tat. Der Drohnenpilot erhält nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftverkehrsgesetz. Dass die Flugverbotszone in seiner Handy-App für die Drohne nicht verzeichnet war, wird ihm wohl dabei auch nichts nützen, stellt die Amberger Polizei fest.

 
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