Amberg
03.09.2021 - 13:39 Uhr

Elf neue Corona-Fälle in Amberg und Amberg-Sulzbach

Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Amberg leicht gesunken ist, kratzt sie dennoch mit dem aktuellen Wert von 92,7 weiter an der 100er-Marke. Für Amberg und Amberg-Sulzbach weist das Robert-Koch-Institut insgesamt elf Neuinfektionen aus.

Für Freitag, 3. September, vermeldete das Robert-Koch-Institut insgesamt elf Neuinfektionen für Amberg und Amberg-Sulzbach: fünf in der Stadt, sechs im Landkreis. Symbolbild: Christophe Gateau/dpa
Für Freitag, 3. September, vermeldete das Robert-Koch-Institut insgesamt elf Neuinfektionen für Amberg und Amberg-Sulzbach: fünf in der Stadt, sechs im Landkreis.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Amberg ist zwar am Freitag leicht gefallen auf 92,7 (Donnerstag: 97,5), dennoch kratzt dieser Wert weiterhin an der 100er-Marke. Im Landkreis hingegen stieg die Sieben-Tage-Inzidenz von Donnerstag mit 14,6 auf 19,4 am Freitag (Quelle: Robert-Koch-Institut/RKI, Freitag, 3. September, 3.15 Uhr).

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) ist in Amberg weiterhin hoch. Für Freitag vermeldete das RKI einen Wert von 92,7. Im Landkreis liegt die Inzidenz aktuell bei 19,4.

Neuinfektionen

Das RKI meldete für die Region elf Neuinfektionen: sechs in Amberg-Sulzbach und fünf in Amberg. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie ist damit in der Stadt auf 1903 gestiegen und im Kreis auf 4952.

Todesfälle

Die Statistik des RKI weist keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 24 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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