Meinung: Wenn Erwachsene und Kinder durch Ignoranz von Hundehaltern in akute Gefahr geraten

Amberg
14.09.2023 - 17:41 Uhr
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Ein bissiger Hund, eine Halterin, die diese Eigenschaft des Tieres nicht wahrhaben will, und verhärtete Fronten. Eigentlich gute Zutaten für ein Gerichtsposse. Aber diese Sache ist zu ernst, um darüber zu lachen, meint Wolfgang Houschka.

Kommentar von Autor HWO
Das Strafgesetzbuch wird im Fall des bissigen Hundes womöglich doch noch einmal aufgeschlagen werden müssen

Seit 2017 werden in einer Gemeinde nördlich von Amberg Erwachsene und Kinder von einem Hund angegriffen, dem mutmaßlich jede Erziehung fehlt und der (neuerdings soll das nicht mehr so sein) ohne Leine aus dem Wohnbereich seiner Besitzer zur Attacke übergehen konnte. "Ich habe so etwas in meiner langen Dienstzeit bisher nicht erlebt", gestand eine Verwaltungsangestellte. Sie berichtete am Amtsgericht Amberg von etlichen verhängten und dann auch bezahlten Zwangsgeldern gegen die Eigentümer des aggressiven Vierbeiners. Der Hund durfte, so formte sich der Eindruck, tun, was er wollte.

Die zweitägige Verhandlung vor dem Amtsgericht geriet zur Qual für alle Zeugen und Zuhörer. Eine Ausnahme bildeten da die Angeklagte und ihr Rechtsanwalt. Der Advokat artikulierte immer neue Zweifel an feststehenden Sachverhalten. Es gab keinerlei Bedauern und hartnäckige Ignoranz gegenüber Vorkommnissen, die schon lange zu einem Verbot der Hundehaltung durch die Behörden hätten führen müssen.

Der weit und breit einmalige Fall wird wohl noch lange nicht sein Ende haben. Das Landgericht dürfte die nächste Instanz für die Attacken auf zwei Radfahrer sein. Und dann, so ist zu vermuten, gibt es einen Prozess gegen den Ehemann der Angeklagten. Er, der seinen Vierbeiner als "lieben Kerl" und (fast schon atemberaubend!) als Opfer einer Biker-Attacke darstellte, wird jetzt wohl vom Staatsanwalt wegen Falschaussage belangt.

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Amberg14.09.2023
 
 

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