Amberg
07.10.2018 - 10:09 Uhr

Frau Gemahlin an der Kasse

Der Detektiv hat die Ausdauer von Sherlock Holmes. Er wartet, bis ein Mann mit hochbepacktem Einkaufswagen an die Kasse geht und nur ein paar Artikel aufs Band legt. Dort sitzt die Ehefrau. Nun nehmen beide auf der Anklagebank Platz.

Symbolbild Bild: dpa
Symbolbild

Verdacht, dass da manches nicht mit rechten Dingen ablaufen könnte, hatte man seit langem in einem SB-Markt geschöpft. Und zwar deshalb: Immer wieder kam ein Mann, der seinen Einkaufswagen füllte und sich dann genau an jener Kasse anstellte, hinter der seine Gemahlin saß. Seltsam. Jeder dort wusste, dass es Bediensteten verboten war, Verwandte abzukassieren.

Die Geschäftsleitung holte einen Ladendetektiv und setzte ihn auf das Ehepaar an. Der Mann wappnete sich mit Geduld und sah dann Anfang September vergangenen Jahres, wie der 44-Jährige unter Assistenz seiner in diesem Fall keineswegs besseren Hälfte offenbar einiges zum Nulltarif auf seine Seite brachte. Noch aber griff er nicht zu.

Gut eingepackt

Am 16. September kam es zu einer weiteren Auflage der als Selbstbedienung zu bezeichnenden Touren. Der Mann erschien erneut und legte nach Darlegungen des Detektivs "von Herbstgestecken über Lebensmittel bis zu Toilettensachen" etliches in seinen Wagen. Dann strebte er zur Kasse, bezahlte nur einige der Waren im Gesamtwert von knapp 220 Euro und wandte sich zum Gehen, als ihm Einhalt geboten wurde.

"Diebstahl in Mittäterschaft" stand jetzt in der Anklageschrift von Staatsanwältin Franziska Meinl. Sie sagte später: "So viel kaufe ich nur dann ein, wenn ein Fest bevorsteht" und tadelte "eine hohe kriminelle Energie". Der Ladendetektiv fügte hinzu: "So etwas macht man einfach nicht." Was folgte, war eine recht abenteuerliche Geschichte, mit der sich der 44-Jährige samt seiner Ehefrau aus dem Visier der Justiz nehmen wollte.

Man hörte: "Die meisten Sachen stammten aus zwei anderen Supermärkten." Vorher am anderen Ende der Stadt gekauft und mitgebracht. "Aha", entfuhr es Richterin Sonja Tofolini. Verbunden mit der Frage: "Wer holt schon Dinge aus anderen Läden draußen am Parkplatz aus seinem Kofferraum, packt sie in einen Einkaufswagen und rollt damit hinein in den nächsten SB-Markt?" Schlicht und einfach ein Gebot der Eile, erfuhr sie. Einleuchtend war das nicht.

Nächster Teil der Story: "Ich wollte den Wagen an der Information lassen." Doch die Dame dort sei nicht in der Lage gewesen, darauf aufzupassen. Allerdings habe sie ein "Wapperl" auf einen Behälter geklebt, der sich im Wagen befand. Doch auch das war wohl recht weit an der Wahrheit vorbei. Denn es gab den Detektiv, der wissen ließ: "Im Wagen befanden sich keine Waren. Den hat er erst im Geschäft bis oben hin beladen." Blieb die an der Kasse sitzende Ehefrau.

Ihr Argument: "Er wollte den Wagen mit Artikeln aus anderen Häusern bei mir lassen. Aber ich konnte, weil viel los war, nicht darauf aufpassen." Ansonsten: "Ich wusste, dass man Verwandte nicht abkassieren durfte." Aber das sei eben in der Hektik eines turbulenten Arbeitstages geschehen. Ihr Anwalt Rudolf Pleischl verlangte später Freispruch. Doch dieser Antrag ging voll an den Ohren der Richterin vorbei.

Die Quittung

Die Vorsitzende orientierte sich am Plädoyer der Staatsanwältin. Sie hatte 2400 Euro Geldstrafe für den 44-Jährigen und 900 Euro Buße für seine nach ihrer Entlassung nur noch sehr wenig verdienende Ehefrau (45) gefordert. Beide blieben bis zum Schluss dabei: "Unglücklich verlaufener Einkauf und keineswegs ein abgekartetes Spiel".

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