Wer ein Geschäftshaus in der Amberger Altstadt kaufen will, möchte ungefähr wissen, wie tief er dafür in die Tasche greifen muss. Dafür dienen die Bodenrichtwerte, die der städtische Gutachterausschuss in regelmäßigen Abständen herausgibt. Gleichzeitig legt er fest, wie die einzelnen Geschäftslagen zu qualifizieren sind. 1a-Lagen sind entsprechend teuer, mittlere Lagen meist deutlich günstiger zu haben. Indirekt orientieren sich aber auch die Mietpreise für Geschäfte an den Richtwerten der Gutachter.
1a-Lagen steigen noch
Zum Stand 31. Dezember 2018 hat der Gutachterausschuss die aktuellen Bodenrichtwerte und die Klassifizierung der Geschäftslagen herausgebracht. Die Überraschung: Für eine 1a-Lage stieg der Berechnungswert von bisher 800 auf 1000 Euro pro Quadratmeter. 1b-Lagen bleiben unverändert bei 650 Euro, gute Lagen klettern von 470 auf 550 Euro. Der Bodenrichtwert für sonstige Geschäfts- und gute Wohnlagen im Altstadtbereich liegt laut Pressemeldung jetzt bei 200 Euro pro Quadratmeter. Für den Geschosswohnungsbau in der Altstadt werden nunmehr 280 statt bislang 240 Euro pro Quadratmeter veranschlagt.
Auch bei der Einteilung der Geschäftslagen im Amberger Ei gibt es eine Veränderung. So wurden zum Beispiel der Salzstadelplatz und die Lederergasse aufgewertet und liegen jetzt in der "guten Geschäftslage". Unverändert gilt die Amberger Einkaufsmeile als sehr gute 1a-Lage, beginnend in der Georgenstraße an der Einmündung Roßmarkt über den Markplatz und die Rathausstraße bis zur Bahnhofstraße in Höhe Spitalkirche. Die sehr gute 1b-Lagen umfasst im Prinzip den Rest der Bahnhofstraße, die Georgenstraße bis hoch zur Nummer 50, Teile des Roßmarktes, den Salzstadelplatz sowie den zentralen Teil der Herrn- sowie der Unteren Nabburger Straße. Die vermeintlich beste Wohnlage in Amberg ist und bleibt der Mariahilfberg. Entsprechend fallen hier die Grundstückspreise aus - wenn man denn überhaupt hier noch einen Baugrund bekommt. In den besten Wohnlagen am Mariahilfberg hat sich der Richtwert um 20 Euro auf nunmehr 270 Euro pro Quadratmeter erhöht. Gleich um 50 Euro auf 200 Euro pro Quadratmeter ging es im Quartier von der Adelbert-Stifter-Straße über die Roseggerstraße bis hin zur Hörmannstraße im Bereich Hager Weg nach oben.
Blumenviertel ist teuer
Entsprechend begehrt und teuer sind aber auch Grundstücke im Blumenviertel nördlich des Mosacher Wegs. Hier liegt der Bodenrichtwert bei 180 Euro pro Quadratmeter. In den Wohnlagen am Eisberg (nördlich der Endemannstraße) und im Bereich der Blößnerstraße stiegen die Richtwerte auf 190 Euro pro Quadratmeter. Weitere Erhöhungen um 10 bis 20 Euro gab es punktuell an anderen Stellen. Im Bereich der Graf-Luckner- und Wissmannstraße liegt der Bodenrichtwert jetzt bei 200 Euro pro Quadratmeter.
Für landwirtschaftliche Flächen wurden die Bodenrichtwerte von 4,50 auf 5 Euro pro Quadratmeter angehoben. Aufgrund von mangelnden Vergleichspreisen hat der Gutachterausschuss für forstwirtschaftliche Flächen einen Richtwert in Höhe von 0,80 Euro pro Quadratmeter ohne Bäume ausgewiesen. "Der Waldbestand hat einen erheblichen Anteil an der Wertigkeit und ist individuell zu beurteilen", heißt es in der Pressemeldung.
Im neuen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses ist unter anderem nachzulesen, dass 2017 in Amberg bei 657 notariellen Urkunden ein Rekordumsatz von rund 159 Millionen Euro erzielt wurde. Auch der Anteil der Verkäufe von Eigentumswohnungen mit 383 Urkunden war 2017 außergewöhnlich hoch. Bei den Auswertungen der Verkäufe von Eigentumswohnungen konnten in den Verkaufszahlen von 2017 und 2018 deutliche Preissteigerungen festgestellt werden.
Die Ergebnisse des Ausschusses sind ab sofort in der Geschäftsstelle in der Steinhofgasse 4 kostenlos einsehbar. Einen Monat lang liegen die Unterlagen aus. Zudem können sie online unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgerufen werden. Eine Richtwertauskunft kostet 25 Euro, der neue Grundstücksmarktbericht 30 Euro. Die Kosten für eine Dauerauskunft wurden von bislang 230 Euro auf 250 Euro erhöht. Ausdrücklich weist der Gutachterausschuss darauf hin, dass diese Richtwerte nicht rechtsverbindlich sind.














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