Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 24. Juni den Bebauungsplan Degelberg-Nord für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. "Dem Bebauungsplan fehlt es nach den Ausführungen des Senats hinsichtlich eines nicht unwesentlichen Teils seiner Festsetzungen an der gebotenen Erforderlichkeit und damit an der städtebaulichen Rechtfertigung. Außerdem leide der Bebauungsplan an einem beachtlichen Abwägungsfehler", zitierte Baujuristin Jasmin Hannich aus der Bekanntgabe. OB Michael Cerny empfand diesen Gerichtsbeschluss nicht als negativ. "Für uns ist das nicht schlimm. Denn unser wesentliches Ziel, eine Grenze der Bebauung durch den Bebauungsplan zu erreichen, bleibt davon unberührt."
Das Ringen um eine Bebauung des Areals rund um das ehemals landwirtschaftlich genutzte Anwesen zwischen Steingutstraße und Triftweg geht weit in die 90er Jahre zurück. Die dortigen Grundstückseigentümer - Nachkommen und Erben des Schimmelbauern - hatten mit der attraktiven Stadtrandlage am Südwesthang des Mariahilfbergs eigene Pläne, die so im Stadtrat nie Zustimmung fanden. 1997 hatte der Stadtrat einen Rahmenbeschluss gefasst und daraus ab 2008 den Bebauungsplan Degelberg-Nord entwickelt. Dieser sollte die Wohnbauentwicklung auf den insgesamt rund 1,8 Hektar großen Areal geordnet beenden. Der bauleitplanerische Schlusspunkt hätte vorgesehen, unterhalb und auf gleicher Höhe der nicht mehr bewirtschafteten Hofstelle, fünf Parzellen mit Einfamilienhäusern zu bebauen. Den Rest wies Degelberg-Nord als Streuobstwiesen-Biotop (0,8 Hektar) aus. In der Sitzung des Stadtrates am 1. Februar 2016 wurde dieser Vorschlag mit acht Gegenstimmen bewilligt.
Mit dem Urteil des VGH ist Degelberg-Nord wieder Geschichte, unter anderem mit der Begründung, dass eine "sinnvolle Bebauung, wie sie der Bebauungsplan offensichtlich im Blick habe, (...) nur erreichen lasse, wenn es zu einer Neuordnung der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke mit neuen Grundstückszuschnitten käme". Die Antragstellerinnen hätten vorgetragen, dass sich eine entsprechende Einigung zur Neugestaltung auf absehbare Zeit nicht erzielen lässt, heißt es im Urteil weiter. Darüber hinaus hätte es ein Problem mit der Erschließung gegeben. "Das Gesetz kennt auch keine Möglichkeit der straßenaufsichtlichen Erzwingung für die Herstellung oder den Ausbau eines bestehenden Eigentümerwegs. Eine Einigung unter den Miteigentümern (...) zum Ausbau des Privatwegs sei aber nicht absehbar und daher dauerhaft nicht realistisch", berichtete Jasmin Hannich aus der Urteilsbegründung.
Wie geht es jetzt weiter? Die Stadtverwaltung habe derzeit nicht vor, den Bereich erneut zu überplanen, so Hannich. Der Übergang von Siedlung zu Naturraum sollte endgültig definiert und die bestehende Streuobstwiese und die Biotopfläche sollten gesichert werden. "Rechtlich ist durch den geänderten Flächennutzungsplan jedenfalls sichergestellt, dass die Bebauung nicht über das im Bebauungsplan festgesetzte reine Wohngebiet hinaus geht." Für eines von vier Grundstücken, das im nördlichsten Teil des Areals aufseiten der Steingutstraße liegt, wird es deshalb keine Baugenehmigung geben.
Aus dem Archiv 2016: Stadtrat trifft Entscheidung für Degelberg-Nord
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