Ein Mann aus Auerbach ist seit September letzten Jahres in der Psychiatrie des Regensburger Bezirksklinikums untergebracht. Dort bleibt er jetzt auf zunächst unbestimmte Dauer, weil seine Reaktionen nach Ansicht medizinischer Sachverständiger wegen einer schizophrenen Erkrankung nicht kalkulierbare Gefahren für die Öffentlichkeit darstellen.
Zwei Tage lang verhandelte die Erste Strafkammer des Amberger Landgerichts über den weiteren Weg eines 30-Jährigen, dem Staatsanwalt Johannes Weiß zwei erhebliche Straftaten vorwarf. Fall eins: Am 9.
Februar letzten Jahres ging der Angeklagte mit massiver Gewalt gegen einen nahen Verwandten vor. Nach Ermittlungen der Behörden schlug er mit einem Gürtel auf den wehrlosen Mann ein, brachte ihm Verletzungen am ganzen Körper bei.
Der Sachverhalt wurde jetzt zwar den Richtern vorgetragen. Doch weder der mutmaßliche Täter noch sein Opfer mochten Angaben dazu machen. Daraufhin wurde das Verfahren angesichts einer Straftat von weit größerer Tragweite eingestellt. Was sich dabei am Nachmittag des 10. Juli 2022 in der Stadt Auerbach zutrug, war ein Verbrechen der brutalsten Art.
In seiner Wohnung hatte der 30-Jährige einen Mann aufgenommen, der seinerzeit gerade von einem Festival zurückkehrte. Er war noch nicht lange da, als ihn sein Gastgeber plötzlich aus eher unerfindlichen Gründen körperlich attackierte. Der Angreifer hatte sich mit Sand gefüllte Handschuhe angezogen und drosch damit auf sein Opfer ein. Dabei setzte es auch einen Hieb an die Schläfe.
Knochenbrüche in Augenhöhe
Die Attacke ging weiter. Der damals 45 Jahre alte Wohnungsgast wurde, wie die Behörden ermittelten, mit einem Hammer misshandelt und sah sich dann einem Vorgehen ausgesetzt, das unbeschreiblich anmutete: Sein Peiniger drückte ihm mit massiver Gewalt beide Daumen in die Augen. In der Anklageschrift hieß es: "Dabei rechnete der Angeschuldigte damit, dass der Geschädigte sein Augenlicht verliert und nahm dies billigend in Kauf."
Was nun im Prozess als versuchte schwere Körperverletzung von der Ermittlungsbehörde eingeordnet wurde, endete mit Knochenbrüchen in Augenhöhe und mit mehreren anderen Verletzungen im oberen Schädelbereich. Der 45-Jährige behielt zwar sein Sehvermögen nach umfangreicher ärztlicher Behandlung. Doch als Zeuge konnte er jetzt nicht mehr vor dem Landgericht aussagen. Er starb vor einiger Zeit, wobei sein Ableben nichts mit dem Übergriff vom 10. Juli letzten Jahres zu tun hatte.
In psychiatrischer Anstalt
Vor den Richtern saß jetzt ein Angeklagter, der sich eher schweigsam gab. Man hörte von Vorahndungen und erfuhr von einer offenbar seit Jahren fortschreitenden Geisteskrankheit. Gutachter beschrieben sie als Schizophrenie und attestierten dem Mann eine Aufhebung der Einsichtsfähigkeit. Damit stand fest: Es konnte zu keiner Verurteilung im Sinn des Strafrechts kommen. In diese Richtung gingen auch die Anträge von Staatsanwalt Johannes Weiß und Verteidiger Michael Schüll.
Die Erste Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Schmiedel sprach den 30-Jährigen frei. Er könne für den Übergriff nicht verantwortlich gemacht werden, hieß es. Zur Gefahrenabwehr für die Öffentlichkeit wurde der 30-Jährige allerdings in in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen. Wie lange er dort zubringen muss, bleibt abzuwarten.
Allerdings machte die Vorsitzende Richterin Schmiedel dem Angeklagten Hoffnung: "Wir haben im Moment keinen Wirkstoffspiegel der Medikamente." Von daher sei es "noch nicht so weit", eine weitere Einordnung der Sachlage festzuschreiben.
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