Amberg
13.01.2019 - 12:49 Uhr

Geständnis, Reue, mildes Urteil

Jugendschöffengericht verhängt gegen 20-Jährigen wegen Einbrüchen und Schmierereien eine Woche Freizeitarrest.

Das Jugendschöffengericht Amberg lässt bei einem jungen Mann Milde walten. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Das Jugendschöffengericht Amberg lässt bei einem jungen Mann Milde walten.

Er argumentiert intelligent und setzt vor Gericht auf das Prinzip der Ehrlichkeit. Das wird honoriert. Denn trotz der Beteiligung an drei Einbrüchen und einer Serie von Graffiti-Schmierereien in Auerbach kommt der 20-Jährige mit einem Freizeitarrest davon.

Was vor dem Jugendschöffengericht in Amberg zur Debatte stand, lag teilweise Jahre zurück. Im Herbst 2016 war der die Anklagebank drückende junge Mann daran beteiligt, als erst in ein Tennisheim und dann zwei Mal kurz nacheinander in die Auerbacher Grundschule eingebrochen wurde. Die Beute bestand ausschließlich aus Getränken. Ihr Wert bewegte sich allerdings in keinem Verhältnis zum angerichteten Sachschaden.

Der heute 20-Jährige räumte ein, damals Begleiter bei den Straftaten dabei gehabt zu haben. "Das hätte ich keinesfalls tun dürfen", ließ er dem unter Vorsitz von Peter Jung tagenden Jugendschöffengericht wissen und ergänzte, er sei um Schadenswiedergutmachung bemüht gewesen.

Es gab noch eine weitere Anschuldigung. In einer zweiten verlesenen Anklageschrift warf ihm Staatsanwältin Jennifer Jäger vor, für eine in Auerbach begangene Serie von Graffiti-Schmierereien verantwortlich gewesen zu sein. Eine Hausmauer, eine Unterführung und ein Auto bekamen dabei Farbe aus Sprühdosen ab. In Schwarz und Rot hinterließ der zunächst unbekannte Täter seine später mit viel finanziellem Aufwand beseitigten Spuren. Nur einen einzigen Fall bestritt der 20-Jährige jetzt. Dabei war ein städtisches Hinweisschild mit goldener Farbe verunstaltet worden. Das deswegen in Gang gebrachte Verfahren wurde nun beim Prozess eingestellt.

Warum ging er mit Sprühdosen auf nächtliche Tour? "Ich bin ein emotionaler Mensch", erfuhr Richter Peter Jung von dem 20-Jährigen und vernahm außerdem, dass Liebeskummer bei den kurz nacheinander erfolgten Sprayer-Attacken eine Rolle spielte. Da ging er auf Tour und reagierte sich ab. Da war jemand, der den Richtern mit ehrlichen Geständnissen aufwartete. Noch immer auf der Suche nach einem Job, der seiner Intelligenz entspricht. Eine Bewerbung ist noch am Laufen. Vielleicht kriegt er ja da die gewünschte Chance. Vorerst aber schwebte das Damoklesschwert eines Gefängnisaufenthalts über ihm. Doch es fiel nicht auf den jungen Mann herab.

Staatsanwältin Jäger anerkannte, dass der Angeklagte alles zugab. Sie wollte ihm nicht mit einem die Zukunft verbauenden Schritt in den Weg treten und beantragte zwei Wochen Dauerarrest. Verteidiger Helmut Haberberger mochte sich mit dieser Forderung allerdings nicht anfreunden. Er hielt die Verhängung von Arbeitsstunden zugunsten der Allgemeinheit für ausreichend.

Das Jugendschöffengericht beriet lange. Dann schickte es den 20-Jährigen für eine Woche in die Arrestanstalt. Seinen Umgang mit der Wahrheit hielt ihm Richter Peter Jung zugute. Die Gerichtskosten muss der junge Mann nicht bezahlen. Davon kann man im Jugendstrafrecht bei einer nicht rosigen Finanzlage des Angeklagten absehen.

 
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