Als die Vorstrafenakten der Beschuldigten verlesen wurden, musste sich der Schöffengerichtsvorsitzende Jürgen Konrad weit über eine Stunde lang Zeit nehmen, um all das zu berichten, was die Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 24 Jahren auf dem Kerbholz hatten. Einen wesentlichen Platz nahmen dabei neben Diebstählen zahlreiche Drogendelikte ein.
Rauschgift, dessen Genuss und der ständige Druck, Geld für die Beschaffung von Drogen flüssig zu haben, spielten auch eine Rolle bei den kriminellen Vorgängen, die Oberstaatsanwalt Carsten Reichel in seiner Anklageschrift aufgelistet hatte. Im Mittelpunkt standen dabei ein Wohnanwesen im Gemeindebereich von Hahnbach, dessen mit einem der Angeklagten einst in Familiengemeinschaft lebende Besitzer und die beim Hauseigentümer offenbar bestehende Neigung zu teurer Designerbekleidung.
Schlüssel steckt immer
Laut Anklageschrift sollen am 6. Dezember 2024 zwei der fünf Beschuldigten in das Wohnanwesen vorgedrungen sein und mehrere Tüten mit Kleidung und Schuhen per Auto abtransportiert haben. Darunter befand sich auch ein Paar Turnschuhe im Wert von angeblich 440 Euro. Am ersten Verhandlungstag hörte man, dass beim Vordringen ins Gebäude offenbar nicht gewaltsam vorgegangen wurde. "Am Hintereingang steckte immer ein Schlüssel", hieß es
Zehn Tage später wurde ein weiterer Beutezug gestartet. Diesmal mit vier der Angeklagten und einem fünften Mann, der sich womöglich zum Abtransport der Beute im Hintergrund hielt. "Eine Vielzahl von Sachen wurde in Abwesenheit des Hauseigentümers zusammengerafft, in Tüten verpackt und weggebracht", bilanzierte Oberstaatsanwalt Reichel die Diebstahlsaktion. Danach fragte er: "Soll ich alle einzelnen Gegenstände vorlesen?" Reichel wurde dazu aufgefordert und listete fünf Minuten lang auf, was alles wegkam: "Messer, Drucker, Router, Taschen, Hosen, Pullis, Jacken, Shirts, Schuhe." Unter dem Strich stand ein Wert von 7500 Euro.
Um 12.30 Uhr an diesem Dezembertag wurde die Polizei alarmiert. Sie rückte mit mehreren Streifenwagen aus und nahm vier Verdächtige fest. Einer von ihnen trug ein Taschenmesser bei sich. Dieser Umstand führte später zu der Anschuldigung "Diebstahls mit Waffen". Gegen zwei der in Arrest genommenen Männer wurde Haftbefehl erlassen. Sie sitzen nun mit Fußfesseln vor den Richtern. Interessant an dem Verfahren ist: Während zwei der Angeklagten aus dem Raum Amberg und Sulzbach-Rosenberg stammen, kommen die anderen aus Bamberg und Fürth. Darunter auch ein Brüderpaar.
Verständigung dauert länger
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Amberger Strafverteidiger Andreas Lösche ein Rechtsgespräch erbeten. Es dauerte nahezu eine Stunde und führte zu einer Strafprognose des Jugendschöffengerichts. Für Geständnisse bekamen vier der Männer die Zusicherung auf Haftstrafen zwischen eineinhalb und zweieinhalb Jahren - mit wenig Aussicht auf Bewährung angesichts zahlreicher Vorahndungen. Beim fünften Angeklagten, einem 24-Jährigen aus Sulzbach-Rosenberg, gab es keine Äußerung des Gerichts. Während er seine Beteiligung an den Straftaten als eher marginal bezeichnete, legten die vier weiteren Angeklagten Geständnisse ab. Dabei wurde erkennbar: Es ging wohl vornehmlich darum, aus dem Erlös des Beuteverkaufs Geld für Drogen zu bekommen.
Der erste Prozesstag endete mit einer Überraschung. Einer der Beschuldigten konnte ohne Strafe den Sitzungssaal verlassen - aus juristischen Gründen. Dem 26-Jährigen war zunächst eine Art Anführerrolle zugeschrieben worden. Unzweifelhaft befand er sich damals unter denen, die in das Haus vordrangen. Nur: Der bestohlene Gebäudeeigentümer war mit dem jungen Mann verwandt. Er hätte deshalb einen Strafantrag stellen müssen. Das tat er nicht und bekundete diese Absicht bei seiner Zeugenvernehmung. Das Verfahren wird nun mit vier Angeklagten fortgesetzt.



















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