Der gärtnerische Plan war durchdacht. Angetrieben von der Cannabis-Abhängigkeit eines Mannes, der nun vor dem Schöffengericht durch umfangreiche Angaben dafür sorgte, dass der Prozess lediglich eineinhalb Stunden dauerte.
Der 35-Jährige zog offenbar in seiner Wohnung kleine Hanfpflanzen auf. Dann brachte er die Sprösslinge hinaus in die unmittelbare Nähe des Vilsecker US-Südlagers und setzte sie zum Zweck des weiteren Gedeihens in den Boden. Dort, so dachte er wohl, würde keiner des Weges kommen und die kleine Cannabisplantage entdecken. Weit gefehlt, wie sich zeigen sollte.
Von Militärpolizei erwischt
Im September 2017 schaute der Mann nach seiner Grünkultur und machte dabei eine Erfahrung, mit der er wohl nicht gerechnet hatte. Plötzlich standen Militärpolizisten vor ihm und schritten zur Kontrolle. Dabei fanden sie ein halbes Pfund in der Qualität sehr hochwertiges Marihuana bei ihm.
Das löste weitere Ermittlungen aus. Eine Cannabis-Pflanze stand noch im Gehölz, zwei weitere wurden in seiner Wohnung gefunden. "Nur für den Eigenbedarf", wie der 35-Jährige jetzt dem Gerichtsvorsitzenden Markus Sand versicherte. Der glaubte ihm das und rechnete das Geständnis, wie sich später zeigen sollte, positiv an. Gleichwohl hörte der Angeklagte: "So etwas ist halt verboten nach deutschem Gesetz."
Der Beschuldigte machte schwierige persönliche Verhältnisse geltend und informierte auch darüber, dass er aus eigenem Antrieb in eine Entzugstherapie gehen möchte. Staatsanwältin Julia Weigl würdigte das und beschrieb aus ihrer Sicht die Sache als minderschweren Fall. Dafür verlangte sie sieben Monate Haft mit Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Verteidiger Gerd Michler (Weiden) stellte die Ahndung ins Ermessen der drei Richter. Doch auch er sah in dem Cannabisanbau am Rand des US-Südlagers einen minderschweren Fall.
6000 Euro und Therapie
Das Schöffengericht kam zu der Entscheidung, dass eine Freiheitsstrafe nicht notwendig sei. Der Mann muss 6000 Euro wegen des Besitzes von Drogen in größerer Menge bezahlen und sich in eine Therapie begeben.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.