Einen Versuch war es wert, der Erfolg ist geteilter Natur. Über Google kann eine der beiden von Herbert S. (65) betriebenen Hass-Blog-Seiten nicht mehr abgerufen werden. Der Mann aus dem Landkreis sitzt unter anderem deswegen in Strafhaft, weil er das Internet vorwiegend dazu nutzte, seine verquere bis pathologische Sichtweise der Welt via Internet als persönliche Beleidigungen, volksverhetzende Parolen oder gewaltverherrlichende Drohungen en masse zu verbreiten.
Ein prominentes Opfer des Mannes war beispielsweise Landrat Richard Reisinger. Auch einen ganzen Ort aus dem Landkreis samt Bürgermeister und Bürgern nahm Herbert S. in die Geiselhaft seiner ehrverletzenden und ordinären Schmähungen, weil er junge Frauen aus dem Dorf stalkte. Früher oder später gerieten natürlich auch - jeweils namentlich benannt - Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Redakteure und Lokaljournalisten von Oberpfalz-Medien ins Visier des 65-Jährigen.
Kein Zugriff
Nicht zuletzt deshalb stellte sich mit der Festnahme des Hass-Bloggers, der sich einem Haftantritt durch mehrwöchige Flucht entzog, seit Mitte Februar die Frage, was denn nun mit den beiden Internet-Seiten passiert? Denn die Strafverfolgungsbehörden, die seit Jahren die Internet-Umtriebe des 65-Jährigen und andere Straftaten beschäftigten, mussten sich nicht nur einmal eingestehen, die Homepages nicht aus dem Netz nehmen zu können. Dahin reichte ihr Arm nicht, weil der Anbieter, über den die Hass-Blogs des voraussichtlich noch länger inhaftierten Mannes laufen, seinen Sitz in den USA hat.
In Deutschland gibt es in groben Zügen zwei Wege, wie dieses Problem angegangen werden kann: Die Schiene über offizielle Medienwächter-Stellen (Bayerische Landeszentrale für neue Medien, BLM; Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM) und individuelle Bemühungen. Von Oberpfalz-Medien darauf aufmerksam gemacht, mussten jedoch die beiden Institutionen einräumen, dass die zwei strafrechtlich relevanten Internet-Seiten des 65-Jährigen noch online sind. Obwohl sie schon vor Monaten interveniert hatten und eine Homepage sogar förmlich als jugendgefährdend indiziert ist.
Inzwischen kann diese Internet- Seite von Herbert S. über Google nicht mehr abgerufen werden. Darauf verwies jetzt die BLM und geht davon aus, dass "unsere Anfrage bei der BPjM (....), die ihrerseits Kontakt zu Google aufgenommen hat," Wirkung gezeigt habe. Wenige Tage vorher hatte die Suchmaschine bereits Verlinkungen hinsichtlich (gezielter) namentlicher Anfragen gesperrt, soweit der Autor dieses Artikels betroffen war. Er hatte Google über das von dem Internet-Giganten angebotene Antragsverfahren dazu aufgefordert.
Minimaler Erfolg
Was nach einem Erfolg aussieht, ist lediglich eine Minimallösung. Verschwunden aus dem Netz sind die beiden Hass-Blogs nicht. Wer die Adressen kennt, kommt ungehindert dorthin. Nur Google verlinkt nicht mehr zu einer der beiden Homepages. Andere Suchmaschinen tun das nach wie vor in vollem Umfang. Und auch Google gab sich sehr zurückhaltend. Die zweite Internet-Seite von Herbert S. blieb von Einschränkungen verschont, obwohl auch dort kein Mangel an Beleidigungen und Diffamierungen beispielsweise von namentlich benannten AZ-Journalisten herrscht.
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