Ein Anrufer informierte am Dienstagabend, 23. Februar, die Polizei, dass in einem Anwesen in Kümmersbruck unerlaubt gewerbliche Nagelpflege betrieben würde. Wie die Beamten berichten, traf die Streife vor Ort tatsächlich zwei Damen aus verschiedenen Haushalten an. Außerdem fanden sie "sämtliche Utensilien vor, die zur Ausübung der gewerblichen Nagel- und Fußpflege notwendig sind". Insbesondere die Gewerbetreibende müsse mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
In Amberg ließen sich vier teils amtsbekannte Personen im gesetzten Alter in einer Grünanlage nieder und tranken Bier. "Auch ohne die Hygieneschutzmaßnahmen ist der Alkoholkonsum in Grünanlagen in Amberg verboten", stellt die Polizeiinspektion Amberg klar. Die Dame und drei Herren aus vier verschiedenen Haushalten trafen sich zudem ohne triftigen Grund, missachteten den Mindestabstand und trugen keinen Masken.
Auch am Bahnhof hielten sich zwei Personen ohne Mund-Nase-Schutz auf und wurden ebenfalls von der Polizei beanstandet.
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