"Vor nicht allzu langer Zeit gelang durch ein beispielloses Engagement vieler regionaler, aber auch überregionaler Unterstützer die Rettung des Lebens des kleinen Basti - und das ist, was bleiben sollte", schreiben die Initiatoren von "Spenden für Basti" nach dem Beginn eines Zivilprozesses vor dem Amberger Landgericht und der Berichterstattung darüber in einer Stellungnahme an Oberpfalz-Medien.
Der Junge war im Juni 2013 mit nur einem halben Herzen zur Welt gekommen. Viele Operationen folgten, einen Großteil seines jungen Lebens verbrachte der Bub in der Klinik. Weihnachten 2017 traten Probleme des Lymphsystems auf, die auf Dauer lebensbedrohlich waren. Hilfe für ihren Sohn erhofften sich Bastis Eltern von einem Spezialisten in Philadelphia (USA). Die Initiatoren von "Spenden für Basti" betonen, dass sie die Hilfsaktion ins Leben gerufen haben und nicht Bastis Eltern. Ziel war, "dass Basti eine möglichst schnelle, lebensrettende Behandlung in Philadelphia erhält", heißt es in dem Schreiben weiter. "Ohne die Spendengelder wäre eine so schnelle Behandlung nicht möglich gewesen." Es sei eben nun mal um die Zeit gegangen.
"Leider gab es in der Zeit nach Bastis Rückkehr bis heute immer wieder schwierige rechtliche Fragen in Bezug auf die Abwicklung der Spendengelder." Als einen Grund führen die Initiatoren der Spendenaktion aus, dass die Krankenkasse im Nachhinein - "und das wäre für Basti zu spät gewesen, da man in Philadelphia in Vorleistung gehen musste" - wider Erwarten und entgegen der Ankündigung der Experten doch einen großen Teil der Kosten für die Behandlung in den USA übernommen hatte. "Der ausbezahlte Betrag wurde im Übrigen von Bastis Familie umgehend auf das Spendenkonto einbezahlt."
Da die rechtliche Verwendung der Gelder durch Laien nicht habe geklärt werden können, hätten sich Bastis Familie und die Kolpingfamilie Herz Jesu Rosenberg, über deren Konto die Spendenaktion abgewickelt worden war, laut Organisationskomitee "nach Absprache eine fachliche, rechtliche Unterstützung gesucht". Letztendlich hätte ein Gerichtstermin am 1. September 2020 Klarheit zunächst über die Verwendung eines Teilbetrags schaffen sollen.
Die Aussage "Sie wollen also nicht nur die knapp 40.000 Euro behalten, sondern auch noch den restlichen überschüssigen Betrag" schmerze die Initiatoren und auch die Familie sehr, "da immer versucht wurde, eine bestmögliche Lösung für eine karitative, soziale Weiterverwendung oder Rückzahlung der Gelder zu finden". Lesen zu müssen, dass "man sich mit einem nach wie vor schwerkranken Kind mit einer behandlungsintensiven Krankheit bereichern möchte, ist nicht leicht", heißt es weiter. Nicht nur die genannten Ideen, auch andere angedachte Lösungen seien aufgrund des rechtlich schwierigen Sachverhalts leider bisher auf der Strecke geblieben.
Klarstellen wollen die Initiatoren, dass es bei der Aktion primär um eine möglichst schnelle - und damit lebensrettende - Behandlung in den USA gegangen sei. Die weiteren, klar auf der Spendenseite, allen Flyern und Plakaten sowie in Updates formulierten Zwecke, die durch ein Leben lang schwerbehindertes Kind entstehen, sollten und dürften aber nicht vergessen werden, so die Organisatoren.
Hoffen auf eine Lösung
Eines betonen die Initiatoren der Aktion „Spenden für Basti“ in ihrer Stellungnahme ausdrücklich: „Wir sind der Kolpingfamilie immer noch sehr dankbar, dass sie ihr Vereinskonto für die Aktion zur Verfügung gestellt hat.“ Ohne dies und dem damit verbundenen immensen Aufwand wäre die Bewältigung des Ganzen nicht möglich gewesen. Das Organisationskomitee verhehlt nicht, dass auch für die Kolpingfamilie Herz Jesu Rosenberg die „momentane Situation eine schwierige und komplizierte“ sei. Deshalb wären sie froh über eine Klärung, „die für beide Seiten zufriedenstellend ist“, so die Organisatoren weiter. „Letztendlich bleibt hoffentlich das, was wir von Anfang an mit der Spendenaktion bezwecken wollten: Bastis Leben zu retten und in der Folge zu erleichtern.“ Alles andere müsse sich doch lösen lassen, hofft das Organisationskomitee.
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