Amberg
20.05.2021 - 17:34 Uhr

Inzidenzwerte sinken weiter: Das gilt ab 21. Mai in Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach

Amberg hat den Corona-Inzidenzwert von 50 an fünf Tagen in Folge unterschritten: Das bedeutet, dass die Stadt weitere Lockerungen zulassen kann. Auch im Landkreis Amberg-Sulzbach ist wieder mehr erlaubt. Wir erklären alle Änderungen.

Die Wetterprognosen sind zwar nicht die besten, aber ab Samstag darf man in Amberg die Außengastronomie wieder ohne Test und Termin besuchen – so wie im vergangenen Jahr nach dem ersten Lockdown, als unser Bild auf dem Marktplatz entstand. Archivbild: Petra Hartl
Die Wetterprognosen sind zwar nicht die besten, aber ab Samstag darf man in Amberg die Außengastronomie wieder ohne Test und Termin besuchen – so wie im vergangenen Jahr nach dem ersten Lockdown, als unser Bild auf dem Marktplatz entstand.

In Amberg lag die Inzidenz (Zahl der innerhalb von sieben Tagen neu Infizierten pro 100 000 Einwohner) seit Sonntag, 16. Mai, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert 50, zuletzt bei nur noch 19 am Donnerstag. Deshalb kündigt die Stadt jetzt weitere Lockerungen an – bereits ab Freitag, 21. Mai, weitere dann ab Samstag, 22. Mai. Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist die Inzidenz noch etwas höher, aber er liegt seit drei Wochen stabil unter 100, weshalb auch hier einige Lockerungen möglich sind.

Das gilt beim Einkaufen

Geschäfte dürfen in Amberg ab 22. Mai wieder ohne vorherige Terminvereinbarung und Kontaktdaten-Erfassung besucht werden. Weiterhin gilt aber, dass es im Laden ein Hygienekonzept geben muss und Mindestabstände eingehalten werden müssen. Auch die Zahl der Kunden, die eingelassen werden dürfen, bleibt begrenzt. Es gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Kinderbetreuung

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen dürfen in Amberg ab 22. Mai wieder normal öffnen.

Museen/Theater/Kino/Konzerthäuser

Museen und Ausstellungen in Amberg können ab 22. Mai ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung besucht werden. Es besteht keine Testpflicht mehr.

Gastronomie

Der Besuch von Außengastronomie ist in Amberg ab 22. Mai wieder ohne Terminbuchung erlaubt. Es besteht keine Testpflicht. Nach wie vor dürfen aber nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen (zuzüglich Kinder unter 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene) an einem Tisch sitzen. Hygienekonzepte müssen eigehalten werden. Die Innengastronomie bleibt geschlossen.

Info:

Korrektur

In einer früheren Version hieß es: "Der Besuch von Außengastronomie ist in Amberg ab 22. Mai wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung erlaubt". Das ist nicht richtig. Gäste in Biergärten oder in den Außenbereichen von Restaurants und Cafés müssen in Bayern immer ihre Daten zur Kontaktverfolgung angeben. Das steht so im "Rahmenkonzept Gastronomie" des bayerischen Gesundheitsministeriums, auf das ein Pressesprecher des Ministeriums auf Anfrage verweist. Laut Ministerium könne die Datenangabe auch elektronisch erfolgen. Der Wirt sei für die Dokumentation verantwortlich. Die Stadt Amberg hatte am Donnerstag für Verwirrung gesorgt, weil sie auf ihren Webseiten angab, dass ein Biergartenbesuch ohne Kontaktdatenerfassung möglich sei.

Übernachtungen

Ab Freitag, 21. Mai, sind touristische Übernachtungen (Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen und Campingplätze) sowie die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen in Amberg und im Landkreis wieder erlaubt. Für Gäste sind dann auch eine gastronomische Nutzung in Innenräumen und Wellnessangebote gestattet, vorausgesetzt, dass bei Anreise sowie alle weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Aufgrund der Inzidenz von unter 50 fällt diese Testpflicht in Amberg ab 22. Mai aber bereits wieder weg.

Kultur-/Sportveranstaltungen im Freien

Ab Freitag, 21. Mai, sind mit Testpflicht, ab Samstag, 22. Mai, dann ohne vorherigen Test in Amberg und im Landkreis Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern zugelassen. Voraussetzung ist, dass ihnen feste Sitzplätze zugewiesen werden können.

Freibäder

Freibäder dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung für Gäste wieder öffnen, wenn ein Rahmenhygienekonzept vorliegt. In Amberg am Freitag, 21. Mai, mit, ab Samstag, 22. Mai, aufgrund der Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 dann ohne Test. Für Freibäder im Amberg-Sulzbacher Land brauchen Besucher eine vorherige Terminbuchung und den Nachweis eines negativen Corona-Tests.

Sport/Fitnessstudios

Mit einem Rahmenhygienekonzept, außerdem in Amberg am Freitag, 21. Mai, mit, ab Samstag, 22. Mai, ohne Test, sind kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport unter freiem Himmel nun auch für Gruppen von bis zu 25 Personen sowie Training in Fitnessstudios (mit Beachtung der Hygienemaßnahmen) wieder erlaubt. Im Landkreis sind jeweils negative Test-Ergebnisse und in Fitnessstudios auch eine Terminvereinbarung nötig.

Amateurensembles im Kulturbereich

Bereits ab einer Inzidenz von unter 100 dürfen Laien- und Amateurensembles im Kulturbereich ihren Probebetrieb in Amberg und im Landkreis wieder aufnehmen.

Bus-/Bahnreisen

Touristische Bus- oder Bahnreisen sowie Stadtführungen und ähnliches im Freien können wieder stattfinden. In Amberg ist dazu kein Testnachweis erforderlich. Im Landkreis ist ein höchstens 24 Stunden alter Corona-Test erforderlich.

Maskenpflicht/Alkoholverbot

Die Lockerungen werden laut Ambergs Pressesprecherin Susanne Schwab auch dazu führen, dass in die Amberger Fußgängerzone wieder mehr Menschen kommen – „zumal auch Gäste aus anderen Regionen zu erwarten sind, in denen sich die Inzidenzzahlen weniger positiv gestalten“. Deshalb müssten die für stärker frequentierte Areale vorgegebene Maskenpflicht sowie das Alkoholkonsumverbot in einigen Bereichen verlängert werden. So müssen in Amberg in der Georgenstraße, auf dem Roßmarkt und dem Marktplatz, in der kleinen und großen Rathausstraße, in der Bahnhofstraße, am Multifunktionsplatz, am zentralen Busbahnhof und in einigen Bereichen der Marienstraße auch weiterhin Masken getragen werden. Außerhalb genehmigter Freischankflächen bleibt Alkoholkonsum verboten. Ab Samstag, 22. Mai, entfallen diese Regelungen auf dem Malteserplatz, dem Paradiesplatz, in der Viehmarktgasse und auf dem Viehmarkt, auf dem Schrannenplatz, in der Weinstraße, auf dem Eichenforstplatz und am Ölberg sowie auf dem Salzstadelplatz.

Schulen

Ab Montag, 7. Juni, und damit nach den Pfingstferien, findet im Falle einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen wieder regulärer Präsenzunterricht statt. Ein Mindestabstand ist dann nicht mehr vorgegeben. Schüler ab der Jahrgangsstufe fünf müssen jedoch auf dem gesamten Schulgelände und damit auch im Unterrichtsraum eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Zudem wird die Sieben-Tage-Inzidenz für die Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab 7. Juni einheitlich auf 165 festgelegt. Für die Vorschulkinderbetreuung gilt dies bereits ab 25. Mai.

Kindergärten

Um in der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb zu gewährleisten, wird die bayerische Teststrategie erweitert, nachdem kürzlich Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren zugelassen worden sind. Kinderbetreuungseinrichtungen, Heilpädagogische Tagesstätten und schulvorbereitende Einrichtungen haben dann die Pflicht, für die Kinder zweimal wöchentlich freiwillige Selbsttests anzubieten.

 
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