Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden: Darauf macht das Landratsamt Amberg-Sulzbach aufmerksam. "Bis Mitte Januar dieses Jahres mussten dies die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 erledigen, davor waren bereits die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe", teilt die Behörde mit. Nun sei die nächste Umtauschphase angelaufen. Das heißt: "Bis spätestens 19. Januar 2024 müssen alle ihren Führerschein tauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde."
Um Engpässen und langen Wartezeiten zu entgehen, rät die Verkehrsbehörde Amberg-Sulzbach, frühzeitig aktiv zu werden. Der Umtausch ist ab sofort möglich. Hintergrund ist laut Presseinfo, dass EU-weit die Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden sollen. Für den Führerscheinumtausch in Deutschland gelten gestaffelte Fristen. Der gesamte Prozess muss bis 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher, betont das Landratsamt.
Jetzt geht es gerade um die Jahrgänge 1965 bis 1970: Sie müssen bis 19. Januar 2024 bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben. Die Behörde empfiehlt, bereits jetzt online einen Termin zu buchen. Benötigt werden dazu ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein im Original, ein biometrisches Lichtbild und eine aktuelle Karteikartenabschrift, sofern der Originalführerschein nicht vom Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde. Zusätzlich können beispielsweise bei Lkw-Klassen (Alt-Klasse 2) weitere Unterlagen wie ärztliches und augenärztliches Gutachten erforderlich sein.
Der Umtausch kostet derzeit 30,40 Euro (inklusive Direktversand). Bei der Umschreibung bleiben die Fahrerlaubnisklassen erhalten. "Der Umtausch ist verpflichtend und erfolgt ohne Prüfung", teilt das Landratsamt mit. Der neue Führerschein gilt dann 15 Jahre. Vorsicht: Wer mit seinem alten Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld, heißt es in der Presseinfo.















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