Amberg
20.02.2026 - 14:00 Uhr
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„Mammutverfahren“ um Drogenbande: Sturmhauben und Platzmangel zum Auftakt in Amberg

Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln ist nur ein Vorwurf, dem sich fünf Angeklagte seit Freitag vor dem Landgericht stellen müssen. Ihnen drohen sowohl Haftstrafen als auch eine Forderung nach über einer Million Euro Wertersatz.

Es ist ein Aufgebot, das seinesgleichen sucht: Am Freitag startete der Prozess gegen eine mutmaßliche Bande vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Amberg. Fünf Angeklagte im Alter zwischen 38 und 48 Jahren müssen sich unter anderem wegen des Vorwurfs des bandesmäßigen, teils bewaffneten Drogenhandels sowie des Besitzes und Handels von Waffen und Kriegswaffen verantworten. Insgesamt 39 Verhandlungstage sind für die juristische Aufarbeitung des Komplexes anberaumt. Der bereits im Vorfeld vermutete enorme Aufwand, der für die Durchführung des Verfahrens notwendig ist, zeigte sich Beobachtern am Freitagmorgen. Denn auf der Seite der Prozessbeteiligten wurde der Platz im eigentlich großzügigen Schwurgerichtssaal des Landgerichts eng.

In drei Tischreihen saßen die Angeklagten, flankiert von ihren Anwälten. Jeder der mutmaßlichen Täter hat mindestens zwei Juristen zur Seite, ein Mann lässt sich sogar von dreien vertreten. Die mutmaßlichen Täter sitzen derzeit wegen der gegen sie erhobenen Vorwürfe in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft, wie Uli Hübner, Pressesprecher des Landgerichts Amberg, bereits Tage vor Prozessbeginn bekanntgab. So wurde jeder Angeklagte am Freitag einzeln mit einem Fahrzeug der Polizei und in Begleitung mehrerer Beamter vorgeführt. Die Polizeikräfte trugen bis Sitzungsbeginn Sturmhauben und waren auch während der Verhandlung im Gericht anwesend. Ihre Zahl war – wie auch die der Anwälte – zweistellig.

Seit 2024 aktiv?

Ihnen gegenüber, deutlich näher als gewohnt, saßen die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft, Silvia Schatz und Philipp Roggenhofer, sowie die psychiatrische Sachverständige in dem Verfahren, Anna-Christina Wunder-Lippert. Fast eine Stunde benötigte Staatsanwalt Roggenhofer allein, um die seitenfüllenden Vorwürfe gegen die fünf angeklagten Männer vorzubringen.

Die mutmaßliche Bande soll laut Anklage im Frühjahr 2024 gegründet worden sein. Bereits im Herbst desselben Jahres erfolgten die Verhaftungen der nun Angeklagten. Deren Ziel soll es gewesen sein, „um jeden Preis Gewinn durch die Begehung von Straftaten“ zu erzielen, heißt es in der Anklageschrift. Dabei sollen sich die Aktivitäten vor allem im Bereich des bandenmäßigen, teils bewaffneten Betäubungsmittelhandels abgespielt haben. Daneben sollen die Angeklagten einen Waffen- und Kriegswaffenhandel, Urkundenfälschungen, Einbruchsdiebstähle sowie Raubdelikte geplant und begangen haben.

Mehrfach hätten die mutmaßlichen Bandenmitglieder sogenannte Beschaffungsfahrten ins Ausland unternommen und jeweils viele Kilogramm verbotener Substanzen nach Deutschland gebracht und von dort aus weiterverkauft. Die Angeklagten sollen innerhalb der Organisation verschiedene Rollen eingenommen haben. Ein Angeklagter, der zuletzt im Landkreis Schwandorf gemeldet war, soll als „Kopf der Bande“ fungiert haben. Er habe Beschaffung und Absatz von Drogen und Waffen organisiert, heißt es in der Anklage. Weiter soll der Mann Verhandlungen mit Lieferanten und Abnehmern geführt sowie Fahrzeuge bereitgestellt und Transporte koordiniert haben. Andere Mitglieder fungierten laut Staatsanwalt Roggenhofer als Fahrer, Kuriere, Geldüberbringer oder unterstützten logistisch. Teilweise sollen Wohnungen als Drogenlager und Unterschlupf bereitgestellt und genutzt worden sein.

Handgranaten und Sturmgewehre

Die Bande soll neben den vielen Kilos an Betäubungsmitteln außerdem im Besitz von Waffen und sogar Kriegswaffen gewesen sein. So ist in der Anklage etwa von Handgranaten sowie Sturmgewehren (AK47) die Rede, die angefragt und angeboten worden sein sollen. Außerdem sollen Diebstähle und Raubdelikte geplant und teilweise durchgeführt worden sein. Auf das Verlesen der Vorwürfe reagierten die Angeklagten unterschiedlich.

Einige der Männer saßen aufrecht und konzentriert, lasen die Anklage in den Unterlagen ihrer Anwälte mit, einer lauschte der Übersetzung seiner Dolmetscherin. Ein anderer schaute den Staatsanwalt die ganze Zeit über an, wirkte dabei gelangweilt und zeigte keinerlei Emotionen. Wieder ein anderer flüsterte rege mit seinen Verteidigern, schmunzelte immer wieder und wirkte abgelenkt. Keiner der Männer wollte sich am ersten Tag zu den Vorwürfen äußern.

Sollten die Angeklagten am Ende des Prozesses schuldig gesprochen werden, könnten ihnen lange Haftstrafen drohen. Allein für das mögliche bewaffnete Handeltreiben mit Drogen in nicht geringen Mengen als Mitglied einer Bande steht laut Strafgesetzbuch (Paragraf 30a Betäubungsmittelgesetz) eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren im Raum. Was für die Angeklagten im Fall einer Verurteilung außerdem einschneidend sein dürfte, ist die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Wertersatz, also eine Art Geldstrafe, um ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen Parteien wiederherzustellen. Diese beläuft sich insgesamt auf mehr als eine Million Euro.

Kiloweise Meth importiert?

In der kommenden Woche sind drei Verhandlungstage angesetzt. Wie die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Freitag bekanntgab, wird dabei thematisch vorrangig eine mögliche Beschaffungsfahrt der Bande im April 2024 von Schwandorf aus in die Niederlande im Zentrum stehen, bei der mehrere Angeklagte mitgewirkt haben sollen. Dabei sollen mindestens zwei Kilogramm Methamphetamin nach Deutschland gebracht und verkauft worden sein. Der Prozess wird bereits am Montag fortgesetzt.

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