Amberg
02.06.2021 - 11:17 Uhr

Jugendamt hilft Jugendlichen in Strafverfahren

Wenn Jugendliche und Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, gelten für sie besondere Regeln. Hilfe und Unterstützung beim Strafverfahren gibt es vom Jugendamt.

Das Jugendamt Amberg stellt sich und seine Arbeit vor. Eine Aufgabe ist es, Heranwachsende bei Konflikten mit dem Gesetz zu unterstützen und begleiten. Symbolbild: Katarzyna Bialasiewicz/exb
Das Jugendamt Amberg stellt sich und seine Arbeit vor. Eine Aufgabe ist es, Heranwachsende bei Konflikten mit dem Gesetz zu unterstützen und begleiten.

Werden Jugendliche (14 bis 17 Jahre) straffällig, begegnet ihnen der Staat noch mit größerer Nachsicht: dem Jugendstrafrecht, das im sogenannten Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist. Auch Angeklagte, die zum Tatzeitpunkt bereits zivilrechtlich volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, aber noch keine 21 sind, kommen vor ein Jugendgericht, erklärt das städtische Jugendamt in einer Presseinformation. Für diese Heranwachsenden, wie sie im JGG bezeichnet werden, könne im Bedarfsfall das Jugendstrafrecht angewandt werden.

Zum Beispiel dann, wenn es sich bei der begangenen Tat um eine Jugendverfehlung handelt oder aber der Heranwachsende seine Entwicklung zu einem erwachsenen Menschen noch nicht überwiegend abgeschlossen hat.

Anders als im allgemeinen Strafrecht für Erwachsene werde das Jugendstrafrecht vorrangig von dem Gedanken der Erziehung bestimmt. So wird unter anderem die große Wahrscheinlichkeit einer fortschreitenden Reife gesehen, wonach die Probleme mit dem Gesetz nur ein einmaliges Erlebnis sind. Deshalb würden nur Sanktionen ausgesprochen, die auf den Täter und seine Person ausgerichtet sind. Durch sie soll erneuten Straftaten entgegengewirkt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. „Zur Seite stehen den Heranwachsenden dabei pädagogische Fachkräfte des Jugendamtes, die sogenannte Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) beziehungsweise die Jugendgerichtshilfe in den Verfahren nach dem JGG.“ Sie sollen erzieherische und soziale Gesichtspunkte im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe zur Geltung bringen. Außerdem helfen sie den Jugendrichtern, aus dem breiten Spektrum möglicher Reaktionen eine geeignete Maßnahme zu finden, mit der die individuelle Bedarfslage des jungen Menschen berücksichtigt wird. Dabei überprüfen die Pädagogen, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Unterstützungsangebote in Betracht kommen.

Gegebenenfalls könne der Richter das Verfahren ohne Urteil einstellen. Soweit die Staatsanwaltschaft gewillt ist, auf Grundlage erzieherischer Maßnahmen von einer Verfolgung abzusehen, hilft die JuHiS bei der Vermittlung gemeinnütziger Sozialdienste oder einer geeigneten Beratung, zum Beispiel bei Suchtmittelmissbrauch.

Spätestens in der Hauptverhandlung gibt die JuHiS eine Stellungnahme zur Person ab sowie zu einer Möglichkeit, das Verfahren zu erledigen. Grundlage ist hier ein gemeinsames Gespräch mit den Jugendlichen und deren Eltern, das bereits im Vorfeld geführt wird.

Die Betroffenen werden außerdem zeitgleich über den Ablauf des Verfahrens und mögliche Konsequenzen informiert. Dazu gehören unter anderem Ermahnungen, das Ableisten gemeinnütziger Sozialdienste, Geldauflagen, Weisungen bezüglich einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle oder auch freiheitsentziehende Maßnahmen (Arreste). Weitere Formen sind Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und andere ambulante Maßnahmen, die junge Menschen pädagogisch unterstützen und nach Möglichkeit stärken. Zu den Aufgaben der JuHiS-Fachkräfte gehört es auch einzuschätzen, inwiefern die Tat als Ausdruck einer typischen jugendlichen Lebenssituation wie Neugierde, Imponiergehabe oder Gruppendruck angesehen werden kann. Und sie beurteilen den Entwicklungsstand des Heranwachsenden zum Tatzeitpunkt.

Im Nachgang des Verfahrens helfen die Fachkräfte den Betroffenen, die Weisungen und Auflagen aus der Verhandlung fristgerecht und vollständig zu erfüllen, worüber sie abschließend dem Jugendgericht eine entsprechende Mitteilung machen. Die grundlegende Absicht der JuHiS im Jugendstrafverfahren besteht in einer wirksamen Unterstützung der Jugendlichen und Heranwachsenden, auf das sie künftig nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Amberg13.04.2021
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