Amberg
03.04.2019 - 16:35 Uhr

Kein Beweis für sexuellen Missbrauch: Freispruch für den Paten-Opa

Für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von vier Kindern fehlten letztlich die Beweise. Also Freispruch. In erster Instanz hatte man gegen den Angeklagten zweieinhalb Jahre Haft verhängt.

Zunächst war er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wegen sexuellen Missbrauchs von vier Kindern. Doch dafür fand die zweite Instanz keine Beweise. Und sprach den Paten-Opa deshalb frei. Bild: Oliver Berg/dpa
Zunächst war er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wegen sexuellen Missbrauchs von vier Kindern. Doch dafür fand die zweite Instanz keine Beweise. Und sprach den Paten-Opa deshalb frei.

(hwo) Es war eine von ihren Begleitumständen her sehr merkwürdige Sache. Weil er offenbar im Raum Berlin keine Arbeit fand, zog ein Mann samt seiner Ehefrau und vier Kindern in den nördlichen Landkreis Amberg-Sulzbach. Dort mieteten sie ein Anwesen. Nicht lange danach ließ sich ein älteres Ehepaar im gleichen Haus nieder.

Die Leute kannten sich, auch der Senior und seine Gattin hatten zuvor im Bereich Berlin gewohnt. Aber was brachte sie dazu, ihren Wohnsitz ebenfalls in die Oberpfalz zu verlegen? Sie sollten wohl irgendwie die Rolle von Ersatz-Großeltern übernehmen. Was dann 2014, also vor nunmehr nahezu fünf Jahren, geschah, sorgte für umfangreiche Ermittlungen bei den Behörden. Denn plötzlich wurde ruchbar, dass sich der (so bezeichnete er sich selbst) "Paten-Opa" an den beiden Buben und ihren zwei Schwestern sexuell vergangen haben sollte.

Kinder-Videos im Gericht

Die Kinder, damals zwischen fünf und acht Jahre alt, sagten das bei einer durch die Polizei veranlassten Videovernehmung aus. Als im Januar 2017 das Amberger Schöffengericht den Fall verhandelte, wurden diese Filme vorgespielt. Der damals 67 Jahre alte "Paten-Opa" stritt alles ab. Dabei erhob sich die Frage, weshalb er dann unmittelbar nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Übergriffe zur Auerbacher Polizei ging und Selbstanzeige erstattete. "Ich habe die Kinder schützen wollen und deshalb gelogen", sagte der Rentner seinerzeit und jetzt erneut in einer Berufungsverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts.

Wieso schützen? Nahezu parallel zu den Vorfällen, die sich im Schlafzimmer des "Paten-Opas" ereignet haben sollten, hatte das Jugendamt den leiblichen Eltern alle vier Kinder weggenommen. Sie waren, wie sich später in einem eigenen Prozess gegen das Ehepaar ergab, völlig verwahrlost. Mit seiner Selbstanzeige samt anschließendem Wohnsitzwechsel, so teilte der damals 67-Jährige mit, habe er erreichen wollen, dass seine "geliebten Paten-Enkel" wieder in den Kreis ihrer Familie hätten zurückkehren können.

Eine merkwürdige Erklärung. Damals wie heute völlig unplausibel. Das Schöffengericht glaubte nichts von Unschuldsbeteuerungen, stützte sich auf die Videovernehmungen der Kinder und schickte den Mann zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit seinem Anwalt Dieter Spieß ging der heute 69-Jährige in Berufung. Bis diese Verhandlung nun endlich stattfand, vergingen über zwei Jahre.

So lange dauerte es wohl, bis das zwischenzeitlich erarbeitete Gutachten einer Sachverständigen vorlag. Der Expertise ließ sich sinngemäß entnehmen, dass die Kinder womöglich nicht die Wahrheit gesagt haben könnten. Damit war eine neue Situation geschaffen. Die Filme mit den Befragungen der Kinder wurden jetzt übrigens nicht mehr vorgespielt. Der Angeklagte blieb bei seiner Version. Nichts getan, außer "im Bett geknuddelt". Ins Schlafzimmer seien die Kinder aus eigenem Antrieb gekommen. Seine gleichaltrige Frau wollte auch in diesem zweiten Prozess nie etwas bemerkt haben von möglichen sexuellen Zugriffen. Eine höchst nebulöse Angelegenheit.

Restverdacht bleibt

Der heute in Amberg lebende Rentner verließ unbestraft den Sitzungssaal. Die 3. Strafkammer sprach ihn frei, wobei Richter Peter Hollweck ausdrücklich betonte, dass dies aus Mangel an stichfesten Beweisen geschehe. "Ein Restverdacht bleibt aber", ließ er anklingen. Staatsanwältin Barbara Tutsch war in ihrem Plädoyer von den Missbrauchshandlungen überzeugt. Sie forderte zwei Jahre und zehn Monate Haft für den selbst ernannten Großvater, der nie eigene Nachkommen hatte.

Die Eltern der vier Kinder sind unterdessen nach Franken gezogen. Einer ihrer Söhne durfte unterdessen wieder in die Familie zurückkehren. Zwei Mädchen und ein Junge sind nach wie vor in Heimunterbringung.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.