Amberg
17.01.2023 - 12:00 Uhr
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Keine Geldwäsche: Geschäftsmann bekommt beschlagnahmte 47.500 Euro zurück

Knapp 50.000 Euro in bar hat die Polizei im Reisegepäck eines Frankfurters gefunden, den sie im Frühjahr 2020 auf der A6 kontrolliert hatte. Stammte es aus einer illegalen Tat? Das musste jetzt das Amtsgericht Amberg klären.

Weil er die Herkunft der bei einer Polizeikontrolle gefundenen 50.000 Euro nicht schlüssig erklären konnte, landete ein Frankfurter wegen des Verdachts der Geldwäsche vor Gericht. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Weil er die Herkunft der bei einer Polizeikontrolle gefundenen 50.000 Euro nicht schlüssig erklären konnte, landete ein Frankfurter wegen des Verdachts der Geldwäsche vor Gericht.

Auf dem Heimweg nach Frankfurt war ein Ehepaar, als es im Frühjahr 2020 auf der A6 bei der Anschlussstelle Sulzbach-Rosenberg von der Verkehrspolizei Amberg kontrolliert wurde. Der Mercedes-Fahrer gab an, 7000 Euro dabei zu haben. Das war nur die halbe Wahrheit. Denn im Gepäck befanden sich zehn Kuverts mit massenhaft Scheinen. Die Herkunft der insgesamt 49.500 Euro konnte der Mann nicht schlüssig erklären. Deshalb warf die Staatsanwaltschaft dem im Iran geborenen Deutschen Geldwäsche vor. Ob das Geld aus einer illegalen Quelle stammte, musste am Montagnachmittag vor dem Amtsgericht Amberg geklärt werden. Gehört wurde auch ein iranischer Geschäftsmann, der sowohl in seinem Heimatland als auch in der Türkei lebt.

"Enormer Wertverlust" bei Umtausch in Lira

Sein Mandant stamme aus dem Iran, sagte der Verteidiger des Frankfurters, und einer seiner Freunde besitze dort und in der Türkei mehrere Steinbrüche. Wegen der Sanktionen gegen den Iran ließen sich Industrielle auch in anderen Ländern wie der Türkei nieder. So auch der Freund seines Mandanten, der auch auf Messen in Europa verkaufe und diese Geschäfte manchmal in bar abgewickelt würden. Da die Türkei wegen der hohen Inflation keine Fremdwährungskonten mehr erlaube und der iranische Industrielle durch den Tausch in Lira einen enormen Wertverlust hinnehmen hätte müssen, habe er dieses Geld bei seinem Freund in Frankfurt "geparkt", erklärte der Anwalt, wie die knapp 50.000 Euro scheibchenweise bei seinem Mandanten gelandet sind.

Da dieser damals Arbeitslosengeld II bezogen habe, habe er das Geld nicht auf sein Konto einzahlen können. Dass der Mann am Tag der Kontrolle so viel Bares dabei gehabt hatte, erklärte der Anwalt mit einem geplanten, aber nicht zustande gekommenen Autokauf im Auftrag des iranischen Geschäftsmannes. "Es ist in Deutschland nicht verboten, viel Bargeld dabei zu haben", so der Anwalt.

Als Zeuge war auch der Geschäftsmann aus der Türkei angereist. Ausführlich und mit Hilfe eines Dolmetschers informierte er Richterin Nicole Asmus über seine Geschäftspraktiken. Containerweise bringe er Steinblöcke zu Messen und Ausstellung nach Europa. Da es sich finanziell nicht mehr lohne, das Material zurück in die Türkei mitzunehmen, verkaufe er es. Und diese Geschäfte würden eben auch bar abgewickelt. Dieses Geld habe er dann seinen Freund nach den Messen gegeben, "wenn ich etwas übrig hatte." Mal 9000 Euro, mal 8000 Euro, einmal sogar 13.000 Euro.

Der Zeuge bestätigte, wie groß sein Verlust wäre, wenn er in der Türkei Euro oder Dollar in Lira tauschen müsste. Und er bestätigte auch, dass er seinen Freund mit dem Kauf eines Autos beauftragt habe. Dass er sich von seinem Freunde keine Bestätigung über die Aushändigung des Bargelds habe geben lassen, erklärte der 48-Jährige so: "Ich wusste ja, wie viel ich ihm gegeben habe." Bei der Kontrolle allerdings hatte der 65-jährige Frankfurter nicht schlüssig die Herkunft des Geldes erklären können. Wie der an der Kontrolle beteiligte Polizeibeamte aussagte, habe er lediglich gesagt, es gehöre "Männern aus der Türkei".

Abwicklung über Kanzleikonto

Da für die Staatsanwältin nach der Beweisaufnahme feststand, das Geld stamme nicht aus einer rechtswidrigen Tat, beantragte sie, das sichergestellte Geld freizugeben. Dem schloss sich auch der Anwalt an: "Die Geschichte hat sich ja aufgeklärt", sagte er. Richterin Asmus gab schließlich das Geld des Iraners frei. Dass der Angeklagte nicht habe erklären können, woher das Geld stammte und zwischen seinem Einkommen (er war arbeitslos und hatte lediglich einen Minijob als Taxifahrer) und der hohen Summe ein großes Missverhältnis bestanden habe, habe den Verdacht nahegelegt, das Geld stamme aus einer illegalen Tat. Der iranische Geschäftsmann bekommt sein Geld (47.500 Euro, weil 2000 Euro dem Angeklagten selbst gehörten) zurück - für die Rückführung stellte der Verteidiger sein Kanzleikonto zur Verfügung.

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