Die Quote sollte laut Antrag übrigens nicht nur beim Verkauf von städtischen Grundstücken oder der Ausweisung von Bebauungsplänen gelten. "Auch dort, wo die Stadt für private Bauherren Planungsrecht schafft, wird angestrebt, über Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag 30 Prozent der Wohnfläche mit sozialem Wohnungsbau zu überplanen", heißt es im Antrag, über den der Stadtrat am Montag zu befinden hatte.
"Die Mietpreiskrise ist in den Ballungsräumen ein Thema", sagte Rupert Natter (CSU). In Amberg hingegen sei der Druck nicht vorhanden, Sozialwohnungen über eine Quote auszuweisen. "Mit jeder neuen Wohnung, die gebaut wird, wird ja auch wieder eine andere Wohnung frei", sagte Natter. Ähnlich argumentierte auch Stadtbau-Geschäftsführer Maximilian Hahn, der als externer Experte aufgerufen wurde. "Der Vorschlag ist gut gemeint", bekräftigte Hahn. "Aber der Wurm muss dem Fisch auch schmecken", merkte er im Hinblick auf Bauträger an, die in diesem Fall vielleicht die Lust auf den Wohnungsbau verlieren könnten. Hahns Vorschlag: Man müsse das dem freien Markt überlassen und darüber hinaus den Leuten helfen, die wirklich in Not sind. Darüber hinaus, sagte Wolfgang Meier, der Leiter des Bürgermeisteramts, bewegt sich der Mietpreis der 5000 Wohnungen der großen Wohnungsunternehmen derzeit bei 4,76 Euro kalt pro Quadratmeter. Die zumutbare Miete für Sozialwohnungen liege aber mit 4,80 Euro (Stufe 1), 5,80 (Stufe 2) und 6,80 (Stufe 3) zum Teil deutlich darüber.
Josef Lorenz von Amberger Bunt zog diese Mietangaben aber zumindest hinsichtlich der entstehenden Neubauten in Zweifel. Gerade derzeit würden im Stadtgebiet teuere Wohnanlagen entstehen. "Wir wollen keine einseitige Quotierung für den sozialen Wohnungsbau", sagte Lorenz, der darauf hinwies, dass der ja langfristig gesehen kein Verlustgeschäft für einen Bauherrn darstelle. "Aber die Bauträger wollen lieber das schnelle Geschäft", so Lorenz. "Wer in Amberg bauen will, der muss auch sozial denken", lautete sein Appell, den aber nur 13 Stadträte hörten. Die stimmten für den Antrag, der Rest dagegen.
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