Erst hatte der Arbeiter aus Sulzbach-Rosenberg eine ganze Menge Pech. Von einer weltweit operierenden Ermittlungsstelle in den USA erhielten deutsche Behörden den Hinweis auf einen Oberpfälzer, der kinderpornografische Bilder im Internet verschickt und Fotos mit solchen Darstellungen heruntergeladen hatte. Die Kripo Amberg begann mit Nachforschungen, bekam einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und filzte die Wohnung des Arbeiters.
Bei der Aktion wurden mehrere Computer sichergestellt. Darauf befanden sich Dateien, deren Besitz einen strafbaren Tatbestand erfüllten. Bei der Auswertung des Materials stellte sich heraus: Die Bilder wurden zwischen 2017 und 2019 aus Internetportalen in 88 Fällen heruntergeladen und an sogenannte Chat-Partner weiterverschickt.
Rechtsgespräch ohne Ergebnis
Damit hatte der 34-Jährige, wohl ohne es zu ahnen, Glück. Denn zu dieser Zeit standen in Deutschland auf Delikte mit Kinderpornografie wesentlich mildere Ahndungen als heute.
Vor dem Amberger Schöffengericht ließ der Sulzbach-Rosenberger über seinen Anwalt Helmut Miek das Herunterladen und den Versand von kinderpornografischen Dateien "vollinhaltlich einräumen". Ein Rechtsgespräch zwischen den Richtern, dem Verteidiger und Staatsanwalt Frank Gaßmann hatte zum Verhandlungsauftakt zwar kein konkretes Ergebnis erbracht. Allerdings ließ eine Äußerung der Gerichtsvorsitzenden Kathrin Rieger darauf schließen, dass der Angeklagte beim Urteil nichts Dramatisches zu befürchten hatte. Die Richterin sagte: "Wir haben nicht vor, Sie wegzusperren."
Bewährungsstrafe
Die Chat-Partner des 34-Jährigen gaben sich Pseudonyme wie "Kletteraffe", "Trixi" und "Justine". Um wen es sich dabei handelte, weiß der Arbeiter bis heute nicht. Eines aber versicherte er seinen Richtern: "Ich habe keinen Computer mehr und will mit solchen Sachen nie wieder etwas zu tun haben."
Durch das Geständnis des Mannes konnte der Prozess erheblich verkürzt werden. Staatsanwalt Gaßmann beantragte 15 Monate Haft und sah die Möglichkeit zur Bewährung. Verteidiger Miek hielt 12 Monate Gefängnis mit Bewährung für ausreichend und stellte damit einen Antrag, dem sich das Schöffengericht anschloss. Der Verurteilte muss außerdem 1000 Euro Geldbuße bezahlen. Nach momentan geltender Gesetzgebung wäre der Angeklagte um einen längeren Freiheitsentzug nicht herumgekommen.













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