Seit Mittwoch, 24. November, sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Diese beinhalten neben Zugangsregelungen und deutlich erweiterten Testpflichten für Beschäftigte auch eine neue umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Das gilt auch für das Klinikum St. Marien in Amberg, wo Vorstand Manfred Wendl eine klare Meinung hat: „Nach diesem neuen Infektionsschutzgesetz müssen wir umfangreiche Dokumentations-, Überwachungs- und Meldepflichten erfüllen und von allen Mitarbeitern, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, die durchzuführenden Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich überwachen und dokumentieren. Diese Regelung ist hoch bürokratisch, nicht praktikabel und lässt sich angesichts der aktuell enormen Belastung all unserer Mitarbeiter nicht umsetzen. Wenn wir diesen umfangreichen Pflichten nachkommen wollen, entziehen wir der Patientenversorgung dringend notwendige Ressourcen.“
Gesundheitsminister Klaus Holetschek habe daraufhin noch am Mittwochabend für den Freistaat Bayern verkündet, dass die Berichts- und Dokumentationspflicht in Bayern vorerst nicht umgesetzt wird. In einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums ist die Rede von einem "Bürokratie-Monster", das geschaffen worden sei. Wichtige Fragen müssten vorher geklärt werden, um eine einfache und unbürokratische Umsetzung zu gewährleisten.
Aktuell 59 Covid-Patienten
Die aktuelle Situation am Klinikum ist laut Wendl weiterhin "sehr angespannt". Im Klinikum werden im Moment 59 Covid-Patienten behandelt, zwölf von ihnen werden auf der Intensivstation versorgt, neun davon beatmet. Wendl: „Die Situation ist für alle Klinikumsmitarbeiter mehr als belastend, mehrmals wöchentlich müssen wir aktuelle Regelungen hinterfragen und gegebenenfalls neu beschließen und umsetzen.“
Dies trifft besonders auch auf die Besuchsregelung zu. Nach wie vor gilt im Klinikum seit dem 17. November die 2G-plus-Regelung für Gäste. Das bedeutet: Besucher müssen geimpft oder genesen sein und benötigen einen zusätzlichen Test. Ein Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Folgen für ungeimpfte Väter
Wie bereits in den Wellen zuvor, häufen sich laut Angaben aus St. Marien gerade die Fragen für den Bereich Entbindung und die Kinderklinik. Der Krisenstab des Klinikums hat dazu folgendes beschlossen: Ungeimpfte Väter dürfen nur bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein. Ein negativer Test und eine Selbsterklärung sind auch dafür Voraussetzung. Ein Besuch auf Station ist für ungeimpfte Väter nicht möglich. Diese Regelung gilt als Übergangslösung noch bis zum 17. Januar. Ab diesem Zeitpunkt erhalten ungeimpfte Väter auch zur Geburt keinen Zutritt nicht mehr im Klinikum. Manfred Wendl erklärt dazu: „Wir haben eine Übergangsfrist von sechs Wochen gesetzt, um aktuell noch ungeimpften werdenden Vätern die Möglichkeit zu geben, sich doch noch impfen zu lassen. Mit der Frist berücksichtigen wir die aktuell längeren Wartezeiten auf einen Impftermin sowie das Einsetzen des Schutzes nach der Impfung.“
In jedem Fall muss bei der Geburtsbegleitung ein negativer Testnachweis erbracht werden. Bei einem geplanten Kaiserschnitt muss ein negativer PCR-Test des Vaters vorliegen. Bei einem ungeplanten Kaiserschnitt darf der Vater ebenfalls bei der Geburt mit einem negativen Schnelltest dabei sein.
Nur vereinzelt Ausnahmen
Auch das Thema Begleitpersonen sorgt laut Wendl immer wieder für Nachfragen im Klinikum: „Begleitpersonen sind nur bei besonderer medizinischer Indikation erlaubt. Dies betrifft beispielsweise demenzkranke Patienten oder minderjährige Kinder und Jugendliche. Die Dauer des Aufenthalts ist hier aber auf ein Mindestmaß zu beschränken.“ Ausnahmen gibt es im Bereich der Kinderklinik. Hier dürfen Kleinkinder von einem Elternteil begleitet werden. Die genauen Regelungen sind auch auf der Homepage des Klinikums www.klinikum-amberg.de zu finden.
Auch das ließ Manfred Wendl am Freitag wissen: 88 Prozent der 1900 Beschäftigten am Klinikum St. Marien Amberg sind mittlerweile geimpft oder haben einen Schutz vor einer Infektion. Etwa 55 Prozent davon haben auch bereits ihre Booster-Impfung erhalten: „Wir sind sehr froh und dankbar, dass sich so viele unserer Mitarbeiter für eine Impfung entschieden haben. Die Impfung ist und bleibt das einzige wirksame Mittel. Sie schützt nachweisbar vor einem schweren Verlauf, das zeigt uns die aktuelle Entwicklung in der vierten Welle.“ Und: „Die schweren Verläufe, die einer intensivmedizinischen Versorgung bedürfen, haben fast alle keinen vollständigen Impfschutz. “
Klinikum setzt auf Impfung
Das bedeutet: Das Klinikum setzt auf die Impfungen. Ende November werden erneut Impftermine für Mitarbeiter/innen angeboten, sowohl für Booster-Impfungen als auch für Erstimpfungen. „Und auch dazwischen haben wir einige Termine kurzfristig organisiert, um wirklich alle interessierten Mitarbeitern eine Möglichkeit geben zu können", sagt Wendl, der auch begrüßt, dass die neue Bundesregierung die Impflicht für Gesundheitseinrichtungen zeitnah umsetzen möchte.
„Die schweren Verläufe, die einer intensivmedizinischen Versorgung bedürfen, haben fast alle keinen vollständigen Impfschutz. “













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