Amberg
14.05.2024 - 17:53 Uhr
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Kosten für Haus explodieren: Familie und Baufirma einigen sich vor Gericht – aber glücklich ist keiner

Trotz eines Vertrags kostete das Haus plötzlich über 100.000 Euro mehr. Für Familie Leipnitz aus dem Landkreis Schwandorf war es das Ende ihres Traums: Das Haus wurde nicht gebaut – trotz hoher Ausgaben. Der Fall landete vor dem Gericht.

René und Alexandra Leipnitz verlassen den Gerichtssaal, eng nebeneinander, händchenhaltend. "Wir hätten uns mehr erhofft", sagt der Mann über den Vergleich, den er und seine Frau kurz zuvor mit einer Baufirma abgeschlossen haben. Das Ehepaar, das mit seinen beiden Kindern (4 und 7) im Landkreis Schwandorf lebt, müsse deswegen nun wohl erneut einen Kredit aufnehmen. Der 46-Jährige spricht sehr leise, die Hand seiner Frau weiter haltend. "Wir haben zugestimmt, damit wir unsere Ruhe haben", erklärt er. "Meine Frau ist fertig mit den Nerven, und mir geht's auch nicht besser."

Die Geschichte, über die Oberpfalz-Medien bereits vor mehr als einem Jahr berichtete und die das Paar psychisch belaste und ihm jede Menge Geld gekostet hat, begann vor mehr als drei Jahren. Sie wollten ein Haus in Schwarzach bei Nabburg bauen, das jedoch nie gebaut wurde. "Wir sind jetzt erstmal ein Stück weiter, aber es ist keine Wunschlösung", sagt René Leipnitz und seufzt. "Wir können ja nichts dafür."

Auch der Geschäftsführer der Baufirma, die in Nordostbayern beheimatet ist, wirkt nicht glücklich, als er nach der Verhandlung den Flur des Amberger Gerichtsgebäudes entlang schreitet. "Mir tut die Familie leid", sagt er, sie sei aber auch Schuld gewesen, dass der Hausbau in die Hose ging. "Die fehlende Baugenehmigung hat uns blockiert", sagt der Mann, der der Familie nun 45.000 Euro überweisen muss. Seine Firma werde das überleben. Nur, betont er, solche Krisen wie die Pandemie, den Ukrainekrieg, solche Preissteigerungen möchte er nicht mehr erleben. Auch der Geschäftsführer sagt: "Wir können dafür nichts."

Angst vorm finanziellen Ruin

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, der nun vor dem Landgericht Amberg landete. Das sieht auch Richter Uli Hübner so, der während der Verhandlung mal sagt, dass hier "irgendwie keiner" richtig etwas dafür könne.

Im engen Sitzungssaal VI hocken die Parteien in gut drei Meter Entfernung direkt gegenüber. Links der Geschäftsführer der beklagten Firma und Anwalt Kay Schnarrer. Rechts René und Alexandra Leipnitz mit Anwältin Meike Becker. Es ist eine Güteverhandlung, die Familie fordert 52.000 Euro Schadenersatz. Darin enthalten sind die Vorauszahlungen an die Firma in Höhe von rund 37.000 Euro sowie rund 15.000 Euro an Nebenkosten, die die Familie im Lauf der Zeit investiert hat – im Glauben, dass das Haus gebaut wird, und zwar zum ausgemachten Preis.

Im Februar 2021 hatten René und Alexandra Leipnitz den Vertrag mit der Baufirma unterschrieben. Es ging um ein Fertighaus, der Preis: 189.000 Euro. Allerdings verzögerte sich der Bau – und plötzlich, im Juni 2022, hieß es, dass das Haus 322.000 Euro kostet. "Schon ein ordentlicher Batzen Geld mehr", meint Richter Hübner in der Verhandlung. Für die Familie war das zu viel. Die Kredite, die Zinsen. Sie fürchtete den finanziellen Ruin.

Der Vertrag wurde wegen der Preissteigerung gekündigt, erklärt Anwältin Becker vor Gericht und sagt, dass die Familie das Grundstück in Schwarzach an die Gemeinde zurückgeben will. Das gehe aber nur, wenn man das ausgegebene Geld von der Baufirma bekomme, um sich aus dem Kredit herauszukaufen. Selber bauen wollen sie nicht mehr, sagt René Leipnitz nach der Verhandlung – "definitiv nicht mehr".

Die junge Familie lebt seit kurzem in Dieterskirchen, in einem Haus, jedoch zur Miete. Es sei billiger als zuvor in Schwandorf. "Wir zahlen ja immer noch einen Kredit für das Haus, das nicht gebaut wurde", sagt der 46-Jährige, der im Außendienst arbeitet. Mittlerweile seien es noch 350 Euro im Monat, früher sei es deutlich mehr gewesen. Insgesamt habe die Familie auch um einiges mehr Geld ausgegeben als die geforderten 52.000 Euro.

Geschäftsführer verteidigt sich

Der beklagte Geschäftsführer verteidigt sich vor Gericht. Für die Preissteigerung könne er nichts. Den Preis bestimme der Hersteller, der die Fertighäuser für seine Firma produziert. Die 189.000 Euro seien ein "Sonderpreis" gewesen, ein "Sonderkontingent" von zehn Häusern. Ab dieser Stückzahl habe der Hersteller für diesen Preis produzieren können. Die Häuser seien auch alle gebaut worden, versichert der Unternehmer.

Nur in diesem einen Fall sei es nicht gegangen. Die Baugenehmigung habe gefehlt. Das Haus aus dem Sonderkontingent habe man dann einem anderen Kunden auf der Warteliste gegeben, es habe ja weggemusst. Dann seien Corona, der Ukrainekrieg, die Wirtschaftskrise gekommen. Der Hersteller habe kein neues Sonderkontingent angeboten, stattdessen kostete der Haustyp nun deutlich mehr.

Der Geschäftsführer habe der Familie auch schon vor einiger Zeit "vernünftige Vergleichsangebote" gemacht, sagt er. Das hätte Ärger und Zeit erspart. Etwa hätte er der Familie die Hälfte der Preissteigerung erlassen. Aber plötzlich habe die Familie gar nicht mehr bauen wollen.

"Wir hatten uns gefreut, zu bauen", erklärt René Leipnitz vor Gericht, aber es sei einfach zu teuer geworden. Auch das Vergleichsangebot der Firma sei finanziell nicht machbar gewesen, hatte er bereits vor einem Jahr gesagt. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Familie bereits im neuen Heim wohnen sollen. "Ja, das mit der Baugenehmigung hätte schneller laufen können", sagt Leipnitz nach der Verhandlung, aber auch die Firma habe Schuld an den Verzögerungen, es fehlten wochenlang Unterlagen.

Der Vorschlag des Richters

Im Sitzungssaal VI macht Richter Hübner einen Vorschlag, man soll sich doch in der Mitte treffen, bei 45.000 Euro. Der Geschäftsführer ist gleich einverstanden, obwohl er sich schon auch bestraft fühlt deswegen. Aber das, so sagt er, sei ein "ehrlicher Vergleich". René und Alexandra Leipnitz ziehen sich mit ihrer Anwältin zurück, um den Vorschlag zu besprechen. Nach ein paar Minuten kommen sie wieder – und fordern 50.000 Euro, weil es sonst nicht reiche.

Nachdem der Richter nochmal deutlich macht, dass ihm 45.000 Euro angemessen erscheinen, besprechen sich René und Alexandra Leipnitz erneut, nun direkt im Saal. Weil der Geschäftsführer bestätigt, dass er die Summe auf einmal und sofort überweisen wird, nickt die Frau – und der Mann stimmt dem Vergleich zu. Die Frau wippt derweil die ganze Zeit mit ihrem rechten Fuß.

Die Familie müsse nun schauen, wie es weitergeht, sagt René Leipnitz nach der Verhandlung. Ob ein neuer Kredit nötig sei. "Wir haben ein bisschen was erspart, hart erspart", meint er und spricht über weitere Einschränkungen. Klar, die habe man immer, wenn man ein Haus baut. "Aber dann hat man irgendwann wenigstens mal ein Haus", so Leipnitz. "Das haben wir nicht."

Hintergrund:

Knackpunkt Vertrag

  • Der Preis des Hauses laut Vertrag: 189.000 Euro
  • Nach der Preissteigerung: 322.000 Euro
  • Die Firma sagt: War nur ein Grundpreis; die Preise bestimme sowieso der Hersteller
  • Die Familie sagt: War ein Festpreis; wenn dann hätte im Vertrag stehen müssen, dass der Preis nur für eine bestimmte Zeit gilt
  • Am Ende wurde der Vertrag seitens der Familie gekündigt
Hintergrund:

Güteverhandlung

  • Soll einen Rechtsstreit einvernehmlich beenden – über einen Vergleich.
  • Das Gericht hat den Sach- und Streitstand mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen.
  • Beide Parteien müssen anwesend sein.
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