"So etwas ist eine Gefahr für die Sicherheit", unterstrich der Amberger Amtsrichter Tobias Kinzler, als er nach drei Prozessrunden ein ungewöhnlich heftiges Urteil sprach. Es wird den aus einem arabischen Staat stammenden und relativ gut verdienenden Angeklagten einschließlich der Anwalts- und Gerichtsgebühren weit über 15.000 Euro kosten. Was dem 23-Jährigen angelastet wurde, schilderte Staatsanwältin Luisa Mertel in ihrer Anklageschrift.
Zur Überzeugung der Ermittlungsbehörden hatte sich der junge Mann am 8. Mai 2023 zu einer Führerscheinprüfung angemeldet, die in den Räumen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) Amberg ablief. Fest stand, dass er im Gebäude persönlich anwesend war und die Gebühr für den elektronisch abgewickelten Test bezahlte. Gewiss war ferner, dass das vom Prüfling absolvierte Wissensexamen in der deutschen Sprache ablief und mit zehn Fehlerpunkten als bestanden galt. "Doch der Prüfungsteilnehmer", ließ Richter Kinzler nach einer umfangreichen Beweisaufnahme anklingen, "waren nicht Sie, sondern ein ganz anderer."
Netzwerk über Deutschland
Der Trick hatte Methode und wurde damals bundesweit vornehmlich von Leuten bevorzugt, die aus dem arabischen Raum stammten. Dreh- und Angelpunkt war ein später in U-Haft genommener Mann aus Bielefeld, der ein über ganz Deutschland ausgedehntes Netzwerk schuf und Leuten mit Sprach- und Lernschwierigkeiten illegale Hilfe bei theoretischen Führerscheinprüfungen anbot. 6000 solcher Fälle wurden im Lauf der Zeit registriert. Dabei hatte es der enttarnte Haupttäter geschafft, auf regionalen Ebenen Mittelsmänner einzusetzen, die gegen vierstellige Honorare Kontakte aufnahmen und Vorarbeiten für die Betrügereien leisteten. Auch in Amberg gab es einen solchen Vermittler. Er war heuer im Sommer nach erwiesenen umfangreichen Tätigkeiten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und durfte nach dem Urteil gehen. Jetzt musste der 51-Jährige eher widerwillig als Zeuge auftreten.
"Ich kann weder lesen noch schreiben", ließ der in Amberg lebende Famillienvater wissen. Das glaubte ihm der Richter nicht. Denn bei der Herstellung von Verbindungen waren solche Grundvoraussetzungen unerlässlich. Wer einen sogenannten "Vertreter" bei Führerscheinprüfungen suchte, musste bei dem 51-Jährigen rund 1500 Euro bezahlen und seinen Pass bzw. Aufenthaltsgestattung mitbringen. Das darin enthaltene Lichtbild wurde abfotografiert und digital nach Bielefeld geschickt. Dort suchte man in einer vorhandenen Kartei nach jemandem, der dem Prüfling ähnlich sah und ließ ihn pünktlich zum Test in die jeweilige Stadt anreisen. Die finanzielle Beute wurde geteilt: Je ein Drittel für den Bandenchef, dessen regionalen Statthalter und den in die Prüfung geschleusten "Vertreter".
Es gab Kontakte
"Kannten Sie den Angeklagten?", fragte Richter Kinzer den rechtskräftig wegen Datenfälschung und Betrugs verurteilten 51-Jährigen. Das bejahte der Mann und gab zu verstehen, "dass es Kontakte zwischen uns beiden wegen einer Führerscheinprüfung gab." Genauer noch: "Ich habe das Passbild aus seinen Papieren nach Bielefeld geschickt." Geld will der angebliche Analphabet nicht für seine Vermittlerarbeit genommen haben. Weshalb? "Der Mann hat mir im Gegenzug bei Behördengesprächen geholfen."
In dem mit langwierigen Zeugenbefragungen einhergehenden Prozess mochte der Angeklagte nichts sagen. Für ihn sprach sein Verteidiger Jörg Jendricke. "Mein Mandant versichert, dass er es war, der die Prüfung absolvierte", hörte Richter Kinzler. Außerdem wurde dem Vorsitzenden sinngemäß mitgeteilt, dass der 23-Jährige sich seinerzeit "tatsächlich an den Vermittler gewandt hat." Dann aber, so Jendricke, seien seinem Mandanten Bedenken gekommen. Mit der Folge, dass er "seine anfängliche Vorgehensweise abbrach und persönlich erschien."
Schon einmal gescheitert
Der als Lagerist arbeitende Beschuldigte hatte vor jenem Tag im Mai 2023 schon einmal versucht, die theroretische Prüfung für den Autoführerschein zu absolvieren. Er tat dies in arabischer Sprache, hatte 44 Fehlerpunkte und scheiterte. Der zweite Anlauf fand in deutscher Sprache statt und galt mit zehn Fehlerpunkten als bestanden. "Sie sprechen relativ gut Deutsch", wurde dem Angeklagten vom Richter attestiert. Gleichwohl aber sei dort zweifelsfrei ein von den Prüfern nicht enttarnter Vertreter gesessen.
In einem Strafbefehl hatte der 23-Jährige eine Geldbuße von 4500 Euro erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Das führte zu einem für ihn niederschmetternden Ergebnis. "Der Vorwurf ist erwiesen", ließ Staatsanwältin Mertel anklingen. Für den "nicht geständigen Angeklagten" verlangte sie eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro (6000 Euro). Diesem Antrag widersprach Anwalt Jendricke vehement. "Wir wissen bis heute nicht konkret, ob ein anderer zur Prüfung erschien", argumentierte er und verlangte mit Nachdruck einen Freispruch.
Fiasko für den Angeklagten
Was zehn Minuten später passierte, war ein Fiasko für den 23-Jährigen. Richter Kinzler verhängte 150 Tagessätze zu je 90 Euro (13.500 Euro) und ließ in Richtung Anklagebank verlauten: "Ich bin zutiefst überzeugt, dass Sie im Vorfeld etwas unternommen haben, damit ein anderer zur Prüfung kam." Dieser Feststellung fügte der Vorsitzende hinzu: "Ein Geständnis hätte Ihnen Pluspunkte gebracht." Den Führerschein hat der Lagerist übrigens bis heute. In vergleichbaren Fällen wurden Verkehrsbehörden erst nach einem rechtskräftigen Urteil tätig.













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