Amberg
17.10.2021 - 11:37 Uhr

Künftig gilt "3G-plus" im Stadttheater Amberg

Auch im Stadttheater Amberg gilt künftig "3G plus": Zutritt haben ab Freitag, 22. Oktober, nur Corona-Geimpfte und -Genesene mit entsprechendem Nachweis oder Besucher mit einem aktuellen PCR-Test.

Im Stadttheater Amberg gilt ab 22. Oktober die "3G-plus-Regel": Zutritt haben dann nur noch Geimpfte, Genesene und Besucher mit aktuellem PCR-Test. Damit entfällt die Maskenpflicht. Bild: Jonas Würdinger/exb
Im Stadttheater Amberg gilt ab 22. Oktober die "3G-plus-Regel": Zutritt haben dann nur noch Geimpfte, Genesene und Besucher mit aktuellem PCR-Test. Damit entfällt die Maskenpflicht.

Neue Corona-Regeln gelten im Stadttheater Amberg, wie die Stadt mitteilt. Ab Freitag, 22. Oktober, an dem ein Liederabend "Winterreise" mit Holger Ohlmann und Anke Schwabe auf dem Programm steht, tritt hier die "3G-plus-Regel" in Kraft. Das bedeutet laut Presseinfo: "Jeder, der weder geimpft noch genesen ist, muss ab diesem Termin für den Theaterbesuch einen negativen PCR-Test vorlegen." Der Nachweis für einen Antikörper-Schnelltests oder ein Selbsttest reichen damit nicht mehr aus.

Die verschärften Regeln haben für Theater-Besucher aber auch einen Vorteil, auf den die Stadt hinweist: "Durch die Einführung der ,3G-plus-Regel‘ entfallen künftig im Theater die Maskenpflicht sowie das Mindestabstandsgebot." Darüber hinaus ermöglicht sie, dass es keine Obergrenze bei der Zuschauerzahl mehr gibt. Damit stehen wieder uneingeschränkt alle Sitzplätze zur Verfügung.

"Die ,3G-plus-Nachweise‘ werden in der Regel ab einer Stunde vor Vorstellungsbeginn am Eingang zum Theater kontrolliert", teilt die Stadt Amberg mit. Alle Zuschauer müssten neben ihrem "3G-plus-Nachweis" auch ein Dokument zur persönlichen Identifikation vorlegen, also beispielsweise Personalausweis oder Reisepass. "Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, bittet das Kulturamt alle Ticketinhaber um frühzeitiges Erscheinen und darum, alle geforderten Unterlagen für die Kontrolle bereitzuhalten." Kinder bis sechs Jahre sowieso Schüler werden getesteten Personen gleichgesetzt und sind damit von der "3G-plus-Regelung" ausgenommen.

Bayern06.10.2021
 
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