Amberg
26.10.2026 - 14:07 Uhr
OnetzPlus

Kurioser Fall: Abgelehnte Asylbewerberin im Rechtsvakuum

Die Frau soll seit einem Jahr Deutschland verlassen. Das tut sie aber nicht und weigert sich, Ersatzdokumente zu beantragen. Eine jetzt erfolgte Verurteilung wegen illegalen Aufenthalts löst das Ausreiseproblem allerdings nicht.

Der Fall einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin landet vor dem Amtsgericht Amberg. Symbolbild: Oliver Berg, dpa
Der Fall einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin landet vor dem Amtsgericht Amberg.

Der Fall ist für den Durchschnittsbürger fast schon kurios. Er dreht sich um eine 40-jährige Afrikanerin, die zusammen mit ihrem damals noch sehr kleinen und heute elfjährigen Sohn im Jahr 2018 in die Bundesrepublik kam. Ab dann lief ihr Asylantrag. Anschließend dauerte es sieben Jahre, bis alle Rechtswege ausgeschöpft waren und eine Aufenthaltsgenehmigung von den Verwaltungsbehörden den Stempel der Ablehnung erhielt. Im Herbst 2025 hätte dann die im Kreis Amberg-Sulzbach untergebrachte Frau samt ihrem Kind ausreisen sollen. Als Fakt aber gilt: Sie ist immer noch da.

Als die Afrikanerin nun wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland vor dem Amberger Amtsrichter Fabian Hoffmann saß, wurde deutlich: Verwaltungsrecht und Strafrecht greifen absolut nicht ineinander. Die einen haben in diesem Fall dafür zu sorgen, dass Behördenentscheidungen vollzogen werden. Und die anderen sind ausschließlich für Straftaten zuständig. Nach der Ablehnung jeglichen weiteren Aufenthalts in Deutschland wurde die Frau zur Regierung der Oberpfalz in Regensburg zitiert. Das geschah mehrfach und mit der freundlich über Dolmetscher übermittelten Empfehlung, einen Antrag auf die Erstellung eines Passes ihres Heimatlands oder eines sogenannten Ersatzreisedokuments zu stellen.

Sohn integriert

Vorab stand eigentlich schon fest: Reisepässe mochte man in dem fraglichen Land und in dessen Konsulat nicht ausfertigen. Ersatzdokumente aber hätte es gegeben. Doch weder das eine noch das andere kam für die 40-Jährige infrage. Sie wollte für sich und ihren Sohn keinen Antrag stellen und hatte zweierlei Gründe dafür. Erstens: „Ich bin gegen die Regierung in meiner Heimat und hätte Schwierigkeiten zu befürchten.“ Zweitens: „Mein Sohn hat sich hier integriert.“

Also geschah nach zwei Gesprächen in Regensburg nur dies: Weil die konstante Weigerung bestand, bekam die Staatsanwaltschaft Amberg Nachricht. Sie reagierte mit einem Strafbefehl wegen illegalen Aufenthalts, verhängte eine Geldstrafe und sorgte dafür, dass über einen beauftragten Nürnberger Rechtsanwalt Einspruch eingelegt wurde. Dabei drehte es sich um 90 Tagessätze.

Wie geht es weiter?

Die Verhandlung dauerte eineinhalb Stunden. Dann legte Richter Hoffmann der Angeklagten nahe, den Strafbefehl zu akzeptieren. Das tat die Frau nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger. Sie muss nun 90 Tagessätze zu je zehn Euro (900 Euro) in Monatsraten zu je 25 Euro von ihrer Unterstützung bezahlen. Das wird lange dauern und warf die Frage auf: Wie geht es nun mit der seit langem ausreisepflichtigen und abgelehnten Asylbewerberin weiter? Das müssen allein die Ausländerbehörden regeln.

Fest steht nur: Wenn sich die Frau aus Afrika beim nächsten Gespräch in den Räumen der Bezirksregierung abermals weigern sollte, einen Antrag auf Ausstellung von Ersatzdokumenten zu stellen, geht die ganze Sache von vorne los.

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.