In kreisfreien Städten und Landkreisen, deren Sieben-Tage-Inzidenz wie in Amberg konstant über dem Wert von 35 liegt, ist seit Montag mit Ausnahme der Geimpften und Genesenen ein negativer Corona-Test Pflicht. Um beispielsweise in der Innen-Gastronomie trinken und essen zu dürfen oder um zum Friseur gehen zu können. Die 3G-Regel (geimpft, genesen und getestet) gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
CSU-Landtagsabgeordneter Harald Schwartz erklärt und bewertet im Gespräch mit Oberpfalz-Medien die Vorgaben. Auf die Frage, ob die 3G-Regel der beste Weg ist, antwortete Schwartz erst nach einem kurzen Zögern: „Ich wäre mit dem Superlativ vorsichtig. Es ist der im Augenblick von den denkbaren Wegen derjenige, der auch umsetzbar ist. In unserer Situation ist es in unserer Gesellschaft aktuell der beste Weg. So gesehen, ja. Es muss ja auch alles immer umsetzbar sein.“
Wie alltagstauglich ist die 3G-Regel aber tatsächlich? Schwartz weiß um die Bedenken und Einwände einzelner Branchen: „Es werden immer wieder Fälle auftreten, bei denen man nachjustieren kann oder sogar muss.“ Er erwähnt auch, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein regelmäßiges Testangebot machen müssen, aber: „Inwieweit die Arbeitnehmer das dann auch annehmen, liegt zu einem großen Teil in deren Eigenverantwortung.“
Impfpflicht: Für und Wider
Auch deswegen gebe es mehr denn je gute Gründe für eine Impfpflicht. „Insgesamt“, so Schwartz, „überwiegen im Augenblick bei uns aber die Argumente gegen eine Impfpflicht.“ Wörtlich sagte der Abgeordnete: „Meine Bitte wäre aber schon, dass sich alle, die geimpft werden können, auch impfen lassen.“ Im Gespräch verwies Schwartz auch darauf, dass es Bereiche gibt, in denen die Regel trotz geschlossener Räume nicht gilt – in Museen, Galerien, Bibliotheken. Dort reiche die Kontaktdatenerfassung. Auch im Einzelhandel spielt 3G derzeit keine Rolle. In der Verordnung, die Amberg in dieser Woche erlassen hat, steht: „Einzelhandel geöffnet.“ Thomas Graml von der Pressestelle der Stadt bestätigt das: „Der Einzelhandel ist davon nicht betroffen.“
Bliebe noch die in vielen Branchen vorherrschende Ungewissheit, wie die neuen Vorgaben kontrolliert und auch sanktioniert werden. Auch dazu hat der Politiker eine klare Meinung: „Wenn jemand sagt, dass er das Hausrecht hat, ist es doch so, dass die Leute zu 99,9 Prozent dem Folge leisten.“ Im Kino werde zum Beispiel vor dem Kartenkauf das Alter von möglicherweise zu jungen Besuchern abgefragt: „Im Prinzip ist das bei der 3G-Regelung nicht anders. Es gibt unabhängig von Corona viele Beschränkungen, wo der Verkäufer eine Überprüfung vornimmt, wo er Dokumente einsehen muss.“ Weitere Beispiele seien der Verkauf von Tabak und Alkohol.
„Das ist bedauerlich“
Schwartz möchte aber nicht missverstanden werden: „Der Arbeitsaufwand wird natürlich mehr. Das ist bedauerlich und für den Unternehmer wirklich eine Belastung. Tatsächlich glaube ich aber, dass sie das schaffen und nehme das auch so wahr.“ All diese Fragen rund um die 3G-Regelung könnte man aber „auf einmal für sich abhaken, wenn man sich einfach impfen ließe“.
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