Amberg
15.11.2020 - 10:37 Uhr

Ein lauter Laubbläser und eine deftige Watschn vor Gericht

Hausmeister können mitunter gefährlich leben. Insbesondere dann, wenn sie mit einem Laubbläser unterwegs sind und das Gerät richtig Lärm von sich gibt. Das wurde beim Amtsgericht in Amberg nun deutlich.

Symbolbild. Bild: Matthias Hiekel, dpa
Symbolbild.

Irgendwie hätte Wilhelm Busch diese, wie sich Rechtsanwalt Johann Sperl ausdrückte, "possenhafte Geschichte" schreiben können. Die Hauptrollen kamen zwei Männern zu: Der Hausmeister einer Amberger Wohnanlage und ein Familienvater, der mit Frau und Kindern in dieser Anlage lebt. Der weibliche Part in der Komödie war mit Amtsrichterin SonjaTofolini besetzt. Ihr blieb es vorbehalten, das Schlusswort zu sprechen.

Vorhang auf also für die Story, an der zweifelsohne auch Kabarettist Gerhard Polt seine Freude gehabt hätte. An einem Februartag dieses Jahres genau um 13.10 Uhr, wie das Polizeiprotokoll auswies, erscholl plötzlich ein lautes Rumoren und Röhren vor der Wohnanlage. Der Familienvater blickte aus dem Fenster und sah, dass der Hausmeister zwecks Zusammentreibens welker Blätter mit einem Laubbläser zu Werke schritt.

Störung fürs Mittagsschläfchen

Der Lärm missfiel dem 34-Jährigen. Seine Kinder hielten ihr Mittagsschläfchen, sie sollten das ungestört tun dürfen. Also forderte der erboste Mann, den Laubbläser tunlichst abzustellen. Doch der Hausmeister, mit einem Ohrenschutz zugange, tat nicht dergleichen. Der Familienvater eilte hinunter, um dem Geknatter erneut Einhalt zu gebieten.

Amberg27.02.2020

"Ich habe eigentlich nichts getan. Nur geschubst", beschrieb nun der 34-Jährige seine abermalige Bitte um Radau-Unterbrechung. Der Hausmeister aber schilderte das Geschehen tief erzürnt ganz anders. Der Mann, so berichtete der 52-Jährige, sei von hinten an ihn herangeprescht. Dann habe er ein Rütteln am Ohrenschutz verspürt, worauf er den Angreifer wegschob.

Das alles hätte womöglich nicht vor das Amtsgericht geführt. Plötzlich, so schilderte der Hausmeister die Begebenheit weiter, sei ihm ein Schlag ins Gesicht versetzt worden. "Mit der Hand oder mit der Faust?", wollte die Richterin wissen. So genau ließ sich das nicht klären. Doch danach, so erfuhr man vom Opfer der Laubbläser-Episode, seien fünf Tage lang Schmerztabletten angesagt gewesen.

Wie heftig war die körperliche Züchtigung? Es gab ein von der Polizei angefertigtes Foto vom Hausmeister, das dessen Gesicht nach dem Schlag zeigte. "Man sieht nichts", wunderte sich Verteidiger Sperl und folgerte, "dass es so schlimm nicht gewesen sein kann." Gleichwohl, entgegnete ihm die Vorsitzende, sei in irgendeiner Form zugehauen worden. Und das dürfe man nicht.

60 Tagessätze à 30 Euro

Unter dem Strich blieb für den bis dahin nicht vorbestraften Familienvater eine Körperverletzung. Sie wurde mit 60 Tagessätzen zu 30 Euro (1800 Euro) geahndet. Die Richterin wählte dabei einen Mittelweg zwischen den gestellten Strafanträgen: Die Staatsanwaltschaft hatte 2700 Euro verlangt, dem Verteidiger schienen 1000 Euro ausreichend.

Damit senkte sich der Vorhang nach 90 Minuten Prozessdauer. Im Gedächtnis wird eine Feststellung von Anwalt Sperl bleiben. In seinem Schlussvortrag bezeichnete er den Laubbläser wie folgt: "Eines der letzten Kultgeräte unserer Republik." Treffender kann man es nicht beschreiben.

 
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