Amberg
20.01.2022 - 15:34 Uhr

Leserfragen zu Corona: Darf der ungeimpfte Enkel zum Tabaluga-Musical?

Können die Großeltern mit ihrem fünfjährigen Enkel ein Musical in Weiden besuchen? Und wie funktioniert der digitale Booster-Nachweis nach einer Genesung eigentlich noch einmal genau? Wir beantworten Corona-Fragen von Leserinnen und Lesern.

Das Musical "Tabaluga oder die Reise zur Vernunft" von Peter Maffay soll im März auch in Weiden gezeigt werden. Symbolbild: Tobias Hase/dpa
Das Musical "Tabaluga oder die Reise zur Vernunft" von Peter Maffay soll im März auch in Weiden gezeigt werden.

Können Sie mir bitte helfen: Wir wollen am 8. März zum Tabaluga-Musical in der Max-Reger-Halle in Weiden mit unserem ungeimpften fünfjährigen Enkel gehen. Ist dies erlaubt oder welche Bestimmungen gelten für unseren Enkel?

"Nach der aktuellen Rechtslage wäre es (...) grundsätzlich möglich, ein ungeimpftes fünfjähriges Kind auch ohne Testnachweis mit zu einer kulturellen Veranstaltung zu nehmen", erklärt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage von Oberpfalz-Medien. Die Sprecherin verweist aber auch darauf, dass die aktuellen Regelungen der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis zum 9. Februar gelten - also keine gesicherte Aussage für die Veranstaltung am 8. März in Weiden getroffen werden kann.

Nach der aktuellen Rechtslage gilt laut dem bayerischen Gesundheitsministerium für kulturelle Veranstaltungen Folgendes: Im Hinblick auf geschlossene Räume darf der Zugang zum Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen sowie infektiologisch vergleichbaren Bereichen, wie dem Bereich der Laien- und Amateurensembles, nur durch Besucher erfolgen, soweit diese

  • gemäß 2G-plus-Regelung noch nicht 14 Jahre alt sind
  • oder geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen Testnachweis (Antigentest, Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) verfügen.
  • Getesteten Personen stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag gleich - laut der 15. BayIfSMV.

Wann dürfen Spielhallen wieder öffnen?

Spielhallen dürfen in Bayern laut 15. BayIfSMV derzeit geöffnet sein. Spielhallen und -banken unterliegen aktuell der 2G-plus-Regelung.

Wenn ich nach der zweiten Impfung eine schwere Nebenwirkung bekomme (Herzmuskelentzündung) und eine Booster-Impfung nicht empfohlen wird, muss ich mich dann immer testen lassen?

Eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums erklärt auf Anfrage von Oberpfalz-Medien: "Sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt zu der Auffassung gelangen, dass eine medizinische Kontraindikation im Einzelfall besteht, kann diese ein entsprechendes ärztliches Attest ausstellen." Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können bei Vorlage eines Testnachweises nach der 15. BayIfSMV (PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde) auch zu den nach 2G- und 2G plus-zugangsbeschränkten Bereichen Zugang erhalten. "Voraussetzung ist, dass dies vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen wird, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält", erklärt die Sprecherin weiter.

Wichtiger Hinweis: Die fachlich-medizinische Einschätzung, ob nach Auftreten einer Herzmuskelentzündung eine erneute Impfung durchgeführt werden kann, liegt ausschließlich im Ermessen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

Was brauchen wir als Geboostere (zweimal geimpft, einmal genesen) in der Corona-Warn-App als Nachweis? Angeblich muss man da wieder einen neuen QR-Code einscannen, dass wir als geboostert zählen?

Erst einmal zur allgemeinen Einordnung: Personen, welche nach vollständiger Grundimmunisierung eine Sars-Cov-2-Infektion überstanden haben, können sich nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (Testung mittels Nukleinsäurenachweis, Identitätsnachweis) ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen.

"Der 'Booster-Status' für Personen, welche nach vollständiger Grundimmunisierung von einer durchgemachten Covid-19-Infektion genesen sind, kann also durch die Vorlage aller erhaltener Nachweise (digitales Covid-19-Impfzertifikat 2/2 sowie nachfolgendes digitales Genesenenzertifikat) nachgewiesen werden. Dies ist auch in entsprechenden Apps, zum Beispiel der CovPass-App hinterlegbar", erklärt die Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Weiden in der Oberpfalz19.01.2022
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Stand vom 20. Januar 2022

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