Status "geboostert" gilt auch über den Ablauf des Genesenenstatus hinaus

Weiden in der Oberpfalz
19.01.2022 - 20:06 Uhr

Mit insgesamt zwei Impfungen und einer durchgemachten Infektion gilt man seit kurzem als geboostert. Doch kurz darauf wurde der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt. Das gilt nun im Hinblick auf Booster und Genesenenstatus.

Am Schaufenster eines Restaurants wird auf die 2G-plus-Regel hingewiesen. In Bayern können Geboosterte nun auf einen Testnachweis verzichten, um zum Beispiel Freizeiteinrichtungen zu besuchen.

Mitte Januar kam die erlösende Nachricht für viele doppelt Geimpfte, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, sie gelten in Bayern nun offiziell als geboostert. Sie sind damit den dreifach Geimpften gleichgestellt - also beispielsweise ebenso von der Testpflicht bei 2G plus befreit.

Die Freude wich zu Beginn dieser Woche aber der Verwirrung. Denn am Montag wurde bekannt gegeben, dass der Genesenen-Status jetzt schon nach drei statt nach sechs Monaten verfällt.

Booster wird nicht ungültig

Deshalb stellten die Leserinnen und Leser derzeit mehrfach die gleiche Frage: Entfällt dann auch für Menschen mit Impfdurchbrüchen der Status "Geboostert" nach drei Monaten? Und besteht für sie dann auch wieder Testpflicht bei 2G plus?

Kurz gesagt: Nein. Wer in Bayern "geboostert" ist, bleibt das erst einmal auch. Das bayerische Gesundheitsministerium erklärt auf Anfrage von Oberpfalz-Medien: "Eine Befristung der Gültigkeit des Status 'geboostert' ist derzeit nicht definiert." Wer allerdings bisher nur genesen ist, ohne eine vollständige Grundimmunisierung mit zwei Impfungen erhalten zu haben, gilt bald wieder als ungeimpft.

Änderungen des Genesenenstatus

Seit Samstag gilt der Genesenenstatus nur noch für eine Zeitspanne zwischen einem und drei Monaten nach einem positiven PCR-Test. Vorher galt er etwa doppelt so lange, Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen. "Die maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen zum Genesenenstatus sind mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft getreten und finden auf Personen mit einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 und in diesem Sinne auch ,rückwirkend' Anwendung," so eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage von Oberpfalz-Medien.

Ob man geboostert ist oder nicht, das wirkt sich zum Beispiel auf die 2G-plus-Regelung aus. Ab dem Tag der Auffrischungsimpfung oder eben nach einer Genesung entfällt die Testnachweispflicht zum Beispiel im Sport oder der Kultur, denn Geboosterte stehen Kindern, Schülern und den Getesteten gleich. Auch besteht für geboosterte Kontaktpersonen seit 12. Januar keine Quarantänepflicht mehr, unabhängig von der Virusvariante.

Verschiedene Booster-Wege

Als geboostert gilt man derzeit direkt nach der dritten Impfung beziehungsweise nach zwei Impfungen und einer Infektion, egal, in welcher Reihenfolge. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson gilt als vollständig immunisiert, wer sowohl eine zweite Impfung als auch seine Auffrischungsimpfung mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe von Biontech oder Moderna erhalten hat.

Doch auch, wenn der Booster-Status bei Menschen mit Impfdurchbrüchen bestehen bleibt, weist das bayerische Gesundheitsministerium noch einmal klar darauf hin: Personen, die nach einer Covid-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine Sars-Cov-2-Infektion durchgemacht hätten, werde die Verabreichung einer Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten nach Infektion von der Ständigen Impfkommission empfohlen.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz19.01.2022
 
 

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